Gesetz

Unia kritisiert: Uber zwingt andere Firmen quasi Gesetz zu brechen

Keystone-SDA
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Bern,

Plattform-Unternehmen wie Uber umgehen systematisch Schweizer Gesetze, sagt die Unia. Das setze nicht nur Angestellte, sondern auch andere Firmen unter Druck.

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Interview mit Roman Künzler, Verantwortlicher Transportbranche bei der Gewerkschaft Unia. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Uber schuldet seinen Fahrern fast eine halbe Milliarde Franken, sagt die Unia.
  • Die Gewerkschaft kritisiert Plattform-Unternehmen, die Schweizer Gesetze umgehen würden.
  • Sie fordert Bund und Kantone zum raschen Handeln auf.

Gemäss der Gewerkschaft Unia hat das Auftreten von Plattformen-Unternehmen einschneidende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Plattform-Beschäftigte würden oft, wie zum Beispiel bei Uber, als Scheinselbständige ohne Versicherungsschutz arbeiten.

Behörden müssen die Gesetze besser durchsetzen

«Die kantonalen und eidgenössischen Behörden müssen ihre Pflicht wahrnehmen und die Gesetze durchsetzen», sagt Roman Künzler, Verantwortlicher für die Transportbranche bei der Unia.

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Die Gewerkschaft Unia ist mit rund 200'000 Mitgliedern die grösste Gewerkschaft der Schweiz. Sie handelt die Arbeitsbedingungen und Löhne von mehr als einer Million Menschen aus. - Keystone

Konkret will die Unia die kantonalen Arbeitsämter, die AHV-Ausgleichskassen, das Seco oder das Bundesamt für Sozialversicherungen in die Verantwortung nehmen.

Die Behörden müssten aktiv werden, damit Plattformen nicht die Schweizer Gesetze und Sozialsysteme unterlaufen könnten, fordert der Unia-Experte. Denn wenn Uber Gesetze nicht einhalten müsse und damit viel Geld sparen kann, erhalte die kalifornische Firma einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Andere Firmen müssen mitziehen – und ebenfalls die Gesetze brechen, erklärt Roman Künzler.

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Roman Künzler erklärt, was die Folgen sein können, wenn die Behörden Uber gewähren lassen. - Nau

Uber schuldet Fahrern fast eine halbe Milliarde Franken

Die heute von der Unia vorgestellte Studie zeige, weshalb Plattform-Beschäftigte in der Regel als Unselbständige – sprich Angestellte – gelten müssten. Sie zeige zudem auf, dass es für die Versicherungsabdeckung der Beschäftigten einen grossen Unterschied mache, ob sie als Selbständige oder Angestellte arbeiten.

«Das eklatanteste Beispiel einer Missachtung der Gesetze durch einen Plattform-Konzern ist der Fahrdienst Uber, dessen Geschäftsmodell komplett auf Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit basiert», so die Unia. Die Gewerkschaft schätzt, dass Uber seinen Fahrern jährlich 63-99 Millionen Franken schuldig bleibt.

Uber und Taxi
Ein Mann hält ein Mobiltelefon auf dem die Uber-App zu sehen ist. Im Hintergrund steht ein Taxi. - dpa

«Seit 2013, als Uber auf den Schweizer Markt drängte, hat Uber seine Chauffeure um bis zu einer halben Milliarde Franken betrogen», schlussfolgert die Unia. Zudem würden den Sozialversicherungen allein wegen Uber jährlich rund 20 Millionen Franken entgehen – auf sechs Jahre summiert sich der Betrag auf deutlich über 100 Millionen Franken.

Unia fordert GAV für abhängige Selbständige

Seit Jahren verlangt die Unia die sogenannt ‹abhängigen Selbständigen› als Arbeitnehmende anzuerkennen. Die Gewerkschaft nennt das Anliegen «Uber-isierung verhindern». Die Arbeitnehmenden müssten den gesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Schutzbestimmungen sowie dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt werden. Weiter dürfe es insbesondere bei den Arbeitszeiten keine «grenzenlose Flexibilisierung» geben.

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Klappentext zum Buch von Privatrecht-Professor Kurt Pärli von der Universität Basel. - Nau

An einer Medienkonferenz der Unia am Dienstag in Bern wurde eine Studie von Kurt Pärli, Professor für soziales Privatrecht an der Universität Basel, vorgestellt. Die Studie mit dem Titel «Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen der Sharing Economy» vergleicht die Auswirkungen einer Einstufung von Plattform-Beschäftigten als Selbständige oder Unselbständige.

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Ganzes Interview mit Roman Künzler, Verantwortlicher Transportbranche bei der Gewerkschaft Unia. - Nau

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