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Urteil des EU-Gerichts im Streit um Steuervergünstigungen für Apple in Irland

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Luxemburg,

Im Streit zwischen dem US-Technologiekonzern Apple und der EU-Kommission um Steuervergünstigungen in Irland wird am Mittwoch (11.00 Uhr) ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union erwartet.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission hatte im August 2016 die Nachzahlung für den Zeitraum von 2003 bis 2014 gefordert, weil es sich ihrer Ansicht nach um unrechtmässige Steuervergünstigungen handelte..

Das Gericht musste die Forderung der Kommission an Irland prüfen, von Apple 13 Milliarden Euro zurückzufordern. Gegen diesen Beschluss klagten der Konzern und auch Irland. (Az. T-778/16 und T-892/16)

Die EU-Kommission hatte im August 2016 die Nachzahlung für den Zeitraum von 2003 bis 2014 gefordert, weil es sich ihrer Ansicht nach um unrechtmässige Steuervergünstigungen handelte. Irland und auch Apple erhoben Nichtigkeitsklagen vor dem EU-Gericht. Eine Summe von 14,3 Milliarden Euro wurde bereits im Jahr 2018 auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Daraufhin zog die EU-Kommission eine Vertragsverletzungsklage gegen Irland zurück. Der Streit um die geforderte Rückzahlung könnte sich noch länger hinziehen, da gegen das Urteil des Gerichts noch Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof eingelegt werden können.

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