Versicherungen

Versicherungen zahlen Vorschüsse von 700 Millionen Euro an Flutopfer aus

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Deutschland,

Nach der Unwetterkatastrophe in Deutschland sind nach Angaben der Versicherungswirtschaft bei den Betroffenen mittlerweile Vorschüsse in Höhe von 700 Millionen Euro für die versicherten Schäden angekommen.

Überflutung in Ahrweiler
Überflutung in Ahrweiler - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesamtverband rechnet mit bis zu 5,5 Milliarden Euro Gesamtschaden.

Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Mittwoch mitteilte, entfallen davon gut 500 Millionen Euro auf Schäden im privaten Bereich, etwa Häuser und Autos, und knapp 200 Millionen Euro gingen an Versicherungskunden für gewerbliche Risiken.

Mitte Juli hatten schwere Überflutungen vor allem in Nordrhein-Westfalen und im Nachbarland Rheinland-Pfalz grosse Verwüstungen angerichtet. Auch in Bayern und Sachsen gab es schwere Schäden. Mehr als 180 Menschen starben.

Den versicherten Gesamtschaden schätzt der GDV auf 4,5 Milliarden bis 5,5 Milliarden Euro. «Wir rechnen aber inzwischen damit, dass sich die Schadensumme wohl eher um den oberen Rand unserer Schätzung bewegen wird», erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Zum Vorgehen der Versicherungsunternehmen erklärte er, die Höhe des Vorschusses richte sich «nach dem Bedarf der Betroffenen», zudem werde «nicht lange nach Rechnungen und Belegen gesucht», stattdessen gebe es pauschale Vorauszahlungen der Versicherer. Insgesamt rechnet der GDV für den privaten Bereich mit 160.000 Schadenfällen und für den gewerblichen Bereich mit 30.000 Fällen.

Die Flutkatastrophe hatte auch zu einer Diskussion über eine Versicherungspflicht gegen Extremwetter geführt. Bundesweit hat derzeit nicht einmal die Hälfte der Hausbesitzer eine Elementarschaden-Versicherung. Als Elementarschäden werden solche Schäden bezeichnet, die durch die Natur hervorgerufen werden. Neben Hochwasser gehören dazu auch Hagel, Stürme, Erdbeben und Vulkanausbrüche. Auch der GDV sieht eine deutliche Erhöhung der Naturgefahrenversicherung als nötig an - lehnt eine Pflichtversicherung aber ab.

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