Basel lässt wieder Publikum bei Gerichtsverhandlungen zu
Das Publikum in Basel wird am Strafgericht per 3. Januar 2021 in beschränktem Umfang wieder zu Gerichtsverhandlungen zugelassen.

Das Publikum wird am Strafgericht per 3. Januar 2021 in beschränktem Umfang wieder zu Gerichtsverhandlungen zugelassen. Die neue Regelung lautet wie folgt:
Grundsätzlich finden alle bereits angesetzten Verhandlungen statt. Verhandlungsbesuche sind für Zuschauer und die akkreditierten Medienvertreter möglich, sofern nach den 2G-Regeln (geimpft oder genesen) ein COVID-Zertifikat zusammen mit einer ID vorgelegt werden kann.
Anzahl der Plätze in den Gerichtssälen begrenzt
Die Anzahl der Plätze in den Gerichtssälen für das Publikum ist begrenzt (Abstandsvorschriften). Akkreditierte Medienvertreter und Personen gemäss Art. 70 Abs. 2 StPO haben beim Einlass Vorrang.
Die akkreditierten Medienvertreter und Personen gemäss Art. 70 Abs. 2 StPO werden gebeten, sich für die Gerichtsverhandlung, die sie besuchen wollen, anzumelden und einen Platz zu reservieren.
Es gilt eine generelle Maskenpflicht, auch in den Gerichtssälen.
Schulklassen sind bis auf Weiteres vom Besuch von Gerichtsverhandlungen ausgeschlossen.