Soforthilfe auch für indirekt von der Coronavirus-Krise Betroffene
Der Kanton Baselland will auch Unternehmen und Selbstständigerwerbende unterstützen, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen sind. Sie sollen als nicht rückzahlbare Soforthilfe einen Pauschalbetrag erhalten.
Die Baselbieter Regierung schliesst sich damit dem bereits vom Bundesrat erweiterten Massnahmenpaket an, wie er am Mittwoch mitteilte. Konkret ergänzt nun auch der Kanton Baselland seine Corona-Notverordnung.
Indirekt betroffene selbständig Erwerbende, die gemäss der am 16. April 2020 angepassten Bundesverordnung neu ebenfalls Anspruch auf Erwerbsersatz haben, sollen beim Kanton pauschal 3000 Franken an nicht rückzahlbarer Soforthilfe beantragen können. Die Abwicklung der Gesuche erfolge analog der bisherigen Soforthilfe. Der maximale Betrag für das gesamte Massnahmenpaket von 100 Millionen Franken werde dadurch nicht erhöht, schreibt der Regierungsrat.