Rafz bewilligt Kredit für die Kanalisationserhaltung 2024
Wie die Gemeinde Rafz mitteilt, hat sie einen Kredit von 205'390 Franken als gebundene Ausgabe für die Werterhaltung der Kanalisation im Jahr 2024 genehmigt.
Mit Beschluss Nummer 2024-17 vom 6. Februar 2024 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe gemäss Paragraf 103 des Gemeindegesetzes bewilligt: 205'390 Franken für die Werterhaltung 2024 der Kanalisation gestützt auf das Jahresprogramm 2024 des Ingenieurbüros Gujer AG.
Informationen zur Einsichtnahme und Einreichung von Rekursen
Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Präsidiales und Dienste, zur Einsichtnahme auf.
Er kann auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen beim Bezirksrat Bülach schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.