Rafz: Gebührenerhebung Antennen erfolgt korrekt durch Sasag
Wie die Gemeinde Rafz schreibt, erfolgt die Gebührenerhebung für den Anschluss an die Antennenanlage seit 1. Januar 2024 korrekt durch die Sasag.
An die Gemeindeverwaltung gelangen aktuell sehr viel Anfragen bezüglich der Rechnungsstellung durch die Sasag Kabelkommunikation AG (nachfolgend Sasag) bezüglich der Zulässigkeit der Rechnungsstellung sowie der Höhe der Rechnungen.
Die politische Gemeinde Rafz hat die Antennenanlage per 31. Dezember 2023 an die Sasag verkauft.
Diesem Verkauf stimmten die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 zu und ermächtigten den Gemeinderat zur Aufnahme von Verhandlungen.
In verschiedenen Ausgaben des Mitteilungsblattes «Rafzer Weibel» wurde ausführlich über diesen Verkauf berichtet.
Gebührenerhebung seit 1. Januar 2024 durch die Sasag
Zudem erhielten sämtliche Kunden, welche bisher eine Gebühr für den Anschluss an die Antennenanlage entrichteten, ein Schreiben der Gemeinde, in welchem über den Verkauf und die künftige Höhe der Abonnementsgebühren informiert wurde.
Zusammengefasst ist es korrekt, dass die Gebührenerhebung für den Anschluss an die Antennenanlage ab dem 1. Januar 2024 neu durch die Sasag erfolgt.
Sie übernimmt ab diesem Zeitpunkt auch die Versorgung auf dem Gemeindegebiet von Rafz.
Abonnementsgebühren von 21,70 Franken pro Wohnung und Monat
Die Sasag vereinheitlicht die Abonnementsgebühren für alle Gemeinden im Rafzerfeld; diese betragen neu 21,70 Franken pro Wohnung und Monat (inklusive Mehrwertsteuer und Urheberrechte).
Durch diese Angleichung stellt Sasag sicher, dass alle Kunden im Rafzerfeld gleich behandelt werden und von den gleichen Qualitätsstandards profitieren können.