Rafz legt Termine zur Ersatzwahl eines Schulpräsidenten fest
Wie die Gemeinde Rafz mitteilt, sucht sie einen neuen Schulpräsidenten für den Rest der Amtsdauer bis 2026. Vorschläge sind bis zum 29. November 2023 möglich.
Für den aus der Schulpflege Rafz zurücktretenden Schulpräsidenten Markus Studer ist ein Nachfolger für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 zu wählen.
Gemäss Art. 8 der Gemeindeordnung Rafz (GO) gelten für die Ersatzwahlen der an der Urne zu wählenden Gemeindeorgane die Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte über die stille Wahl.
Es kommt das Vorverfahren nach Paragraf 48 ff. GPR zur Anwendung, wonach Wahlvorschläge einzureichen sind. Sind die Voraussetzungen für die stille Wahl nicht erfüllt, wird ein leerer Wahlzettel mit Beiblatt verwendet.
Ein allfälliger erster Wahlgang findet am Sonntag, 3. März 2024, statt, ein allfälliger zweiter Wahlgang am Sonntag, 9. Juni 2024.
Noch bis 29. November werden Vorschläge angenommen
In Anwendung von Art. 8 GO in Verbindung mit § 49 Abs. 1 GPR sind die Wahlvorschläge bis spätestens Mittwoch, 29. November 2023, beim Gemeinderat Rafz einzureichen.
Wählbar ist jede stimm- und wahlberechtigte Person mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Rafz.
Der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Mindestens 15 Unterschriften nötig
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Rafz unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.
Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare gibt's online und bei der VErwaltung
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht.
Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation am Freitag, 8. Dezember 2023, an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Formulare für Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Präsidiales und Dienste, erhältlich oder können von der Gemeindewebsite heruntergeladen werden.
Schriftlicher Rekurs ist möglich
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.