Rafz verfügt beidseitiges Halteverbot am Tannewäg ab Bölli
Wie die Gemeinde Rafz angibt, gilt am Tannewäg im Abschnitt Bölli bis Imstlerwäg seit dem 3. November 2023 ein beidseitigen Halteverbot. Grund: der Schulumbau.
Die Gemeinde Rafz möchte ihre Bevölkerung darüber in Kenntnis setzen, dass die Abteilung Sicherheit verfügt hat, den Tannewäg im Abschnitt Bölli bis Imstlerwäg während der Umbauphase des Schulhauses Götze mit einem beidseitigen Halteverbot zu versehen.
Die Dauer der Verkehrsanordnung ist vom 3. November 2023 bis 30. April 2025.
Ihren Beschluss stützt die Gemeinde auf auf Paragraf fünf Absatz drei der kantonalen Signalisationsverordnung.