In Hochdorf werden Hundesteuer-Rechnungen für 2023 versendet
Wie die Gemeinde Hochdorf mitteilt, werden den Hundebesitzern die entsprechenden Rechnungen im ersten Halbjahr des Jahres 2023 zugestellt.

Wer einen Hund hält, ist für diesen steuerpflichtig. Hundehaltende werden deshalb in den kommenden Wochen die entsprechende Rechnung erhalten.
Mit den Steuereinnahmen finanziert die Gemeinde Hochdorf unter anderem ein gemeindeweites Netz von Hundekoteimern.
Bei diesen Eimern stehen den Haltern von Hunden auch die Spezialsäcke zur Verfügung, in denen Hundekot sauber entsorgt werden kann.
Gestützt auf das Gesetz über das Halten von Hunden des Kantons Luzern haben Halter von Hunden in ihrer Wohngemeinde jährlich eine Steuer zu entrichten.
Abteilung Finanzen und Steuern ist zuständig
Die Hundesteuerrechnung wird im ersten Halbjahr des Jahres zugestellt. Zuständig ist in Hochdorf die Abteilung Finanzen und Steuern.
Gemäss den Mitteilungen der Gemeinde Hochdorf gelten die folgenden Steuersätze für Hundehalter.
Die jährliche Hundesteuer beträgt 120 Franken und muss innerhalb der vorgegebenen Frist für das jeweilige Kalenderjahr entrichtet werden.
Befreiung von der Steuer in besonderen Fällen möglich
Hunde, die erst nach dem 30. Juni das Alter von sechs Monaten erreichen, unterliegen einer Hundesteuer von 60 Franken.
Für Hofhunde, die auf Landwirtschaftsbetrieben gehalten werden, beträgt die Hundesteuer 40 Franken.
In besonderen Härtefällen besteht die Möglichkeit einer vollständigen oder teilweisen Befreiung von der Steuer.
Hierfür wird darum gebeten, ein entsprechendes Gesuch einzureichen.
Hunde müssen in der nationalen Hundedatenbank erfasst werden
Halter von Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen-, Lawinen-, Schweiss- und Blindenführhunden sowie Hunde, die sich weniger als drei Monate im Kanton Luzern aufhalten, sind von der Hundesteuer befreit.
Wer einen Hund übernimmt, muss sein Tier in der nationalen Hundedatenbank Amicus erfassen.
Wer bereits einen Amicus-Konto hat, kann einen anderen beziehungsweise zusätzlichen Hund selbst digital erfassen.
Hunde sollen gechippt werden
Wer noch keinen Amicus-Konto hat, meldet sich bei der Gemeindekanzlei Hochdorf.
Basierend auf den offiziellen Personalien der Hundehaltenden wird bei der Haustierbank Amicus ein Konto eröffnet.
Amicus lässt Hundehaltenden danach die persönlichen Zugangsdaten via Post zukommen.
Hundehaltende sind anschliessend verantwortlich dafür, dass der neue Hund innert zehn Tagen nach Übernahme im Amicus-Konto erfasst wird. Dies setzt voraus, dass ein Hund bereits von einem Tierarzt gechippt wurde.