Wie die Gemeinde Unterseen schreibt, ist nächste Hundetaxe im August 2024 fällig. Sämtliche Änderungen in der Haltung sind dem Polizeiinspektorat zu melden.

Die Hundetaxe für das Jahr 2024 wird im August 2024 zur Zahlung fällig. Bereits registrierte Hundehalter in Unterseen erhalten automatisch eine Rechnung.

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Hundehalter werden gebeten, Änderungen in ihrem Bestand wie das Hinzukommen oder das Wegfallen eines Hundes umgehend zu melden.

Taxpflichtig sind Hundehalter, welche in der Gemeinde Unterseen Wohnsitz haben und deren Hund am 1. August 2024 (Stichtag) älter als sechs Monate ist.

Die Hundetaxe beträgt 120 Franken pro Hund und Jahr.

Nichtbezahlung kommt doppelt teuer

Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe beziehungsweise Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe eine Busse erhoben.

Alle An- oder Abmeldungen sowie Adressänderungen sind beim Polizeiinspektorat Unterseen per E-Mail, Post oder telefonisch zu melden.

Hundehalter sind verpflichtet, Adress- und Halterwechsel sowie das Ableben des Hundes auch der zentralen Datenbank Amicus zu melden.

Für Auskünfte zur Hundetaxe steht das Polizeiinspektorat gerne zur Verfügung.

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In der Schweiz wird auf jeden Hund ab einem bestimmten Alter eine Hundesteuer erhoben. - Pexels
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