Eigenmietwert

Baselland: Einfachere Umsetzung der Eigenmietwert-Berechnung

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Der Kanton Baselland muss als Folge eines Bundesgerichtsurteils bei der Berechnung des Eigenmietwerts über die Bücher.

Basel-Landschaft
Das Wappen des Halbkantons Basel-Landschaft. - Keystone

Die Regierung hat nach der Vernehmlassung nun eine Vorlage für die entsprechende Änderung des Steuergesetzes an den Landrat überwiesen.

Die Regierung hatte vor einem Jahr eine flächendeckende Erhebung der Wohnflächen und der Anzahl Zimmer vorgeschlagen und eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Die Besitzerinnen und Besitzer von Wohneigentum hätten die Nettowohnflächen und die Zimmerzahl neu deklarieren müssen mit dem Ziel, dass der Markt- und damit der Eigenmietwert neu berechnet beziehungsweise hätten korrigiert werden können.

Nach einer kontroversen Anhörung schlägt die Baselbieter Regierung nun aber eine «zweistufige, schlankere und pragmatische Umsetzung» der Wohnflächenerhebung vor, wie sie am Mittwoch, 29. Juni 2022, mitteilte.

«Marktmiete» diene der Steuerverwaltung als Referenzgrösse

Moniert worden war in der Vernehmlassung unter anderem die geplante flächendeckende Wohnflächenerhebung. So sei der Aufwand für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer gross, hiess es.

So soll nun neu in einem ersten Schritt das Immobiliendienstleistungs-Unternehmen Wüest Partner AG mit Hilfe der Angaben aus der eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsstatistik (GWS) eine statistische Wohnfläche für jedes selbstgenutzte Objekt ermitteln und so die Wohneigentümerschaft entlasten.

«Die statistisch abgeleitete Wohnfläche wird in einem nächsten Schritt mit dem kommunalen Medianmietpreis je Quadratmeter Nettowohnfläche für Mietwohnungen und vermietete Einfamilienhäuser multipliziert», heisst es weiter. Diese so berechnete «Marktmiete» diene dann der Steuerverwaltung als Referenzgrösse zur Überprüfung des hinterlegten Eigenmietwerts.

Sollte der Eigenmietwert tiefer sein als 60 Prozent des Referenzmietwerts, muss eine Korrektur erfolgen. Gemäss der Regierung hat diese «Filtermethode» den Vorteil, dass der Kreis der involvierten Personen «deutlich kleiner» ausfällt. Es müssten nicht mehr alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer zur Erhebung der Nettowohnfläche einbezogen werden.

Mehreinnahmen sollen zur Senkung der Einkommenssteuer führen

Die neuen Eigenmietwerte sollen ab dem Steuerjahr 2025 gelten. Beim Kanton führt dies gemäss Schätzungen zu Mehreinnahmen in der Höhe von 7,5 Millionen bis 8,5 Millionen Franken, bei den Gemeinden sind es voraussichtlich 4,2 Millionen bis 4,7 Millionen Franken. Die Mehreinnahmen sollen ab 2027 zur Senkung der Einkommenssteuer verwendet werden.

Man wolle aber bereits vorher Vorschläge zur Milderung der Einkommensteuerbelastung machen, heisst es weiter im Communiqué. Erste Massnahmen sollen bereits per 2025 geprüft werden.

Der Kanton Baselland muss als Folge eines Bundesgerichtsurteils die Berechnungsgrundlagen zur systematischen Überprüfung der Eigenmietwerte präzisieren. Damit soll verhindert werden, dass Wohneigentümerinnen und -eigentümer verfassungswidrig zu wenig versteuern.

In Baselland werde die Untergrenze «zu einem beträchtlichen Teil» unterschritten

Für die vom obersten Gericht geforderte präzise Erhebung der Eigenmietwerte fehlen dem Kanton aber die notwendigen Daten. Bislang hat der Kanton den Eigenmietwert auf Grundlage des sogenannten Brandlagerwerts und weiterer Parameter eingeschätzt sowie stichprobenartig korrigiert.

Diese Schätzungsmethode befand das Bundesgericht 2017 in einem Beschwerdefall des Baselbieter Mieterinnen- und Mieterverbands als ungenügend und deshalb verfassungswidrig. Zwingend vorgeschrieben ist ein Eigenmietwert von mindestens 60 Prozent des Marktmietwerts. Das Gericht monierte, dass diese Untergrenze in Baselland «zu einem beträchtlichen Teil» unterschritten werde.

Um die Eigenmietwerte kontinuierlich mit dem Marktmietpreisen abzugleichen, benötigt der Kanton nun genauere Daten: namentlich die Nettowohnflächen und die Zimmerzahl des Wohneigentums. Die Erhebung dieser Daten soll nun im Steuergesetz verankert werden.

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