FDP.Die Liberalen: Viehversicherungsgesetz nicht mehr zeitgemäss
FDP-Kantonsrat Philipp Bucher, Dagmersellen, fordert mit seiner Motion die ersatzlose Aufhebung des Luzerner Viehversicherungsgesetzes. Es sei längst überholt.

FDP-Kantonsrat Philipp Bucher, Dagmersellen, fordert mit seiner Motion die ersatzlose Aufhebung des Luzerner Viehversicherungsgesetzes (SRL Nr. 938) sowie der dazugehörigen Vollziehungsverordnung (SRL Nr. 938a).
Die gesetzlichen Grundlagen aus dem Jahr 1946 sind heute überholt und nicht mehr zeitgemäss.
Längst private Versicherungen in der Pflicht
Das Viehversicherungsgesetz hatte ursprünglich den Zweck, Tierhaltern finanzielle Sicherheit bei Verlusten durch Krankheit oder Unfälle zu bieten. Die Versicherungskassen, die damals von Gemeinden oder Genossenschaften organisiert wurden, existieren im Kanton Luzern jedoch nicht mehr.
Risiken im Zusammenhang mit der Viehhaltung können heute über private Versicherungsanbieter abgedeckt werden. Zudem besteht mit der kantonalen Tierseuchenkasse eine bewährte Lösung für Entschädigungen bei Seuchenfällen.
«Ein Gesetz, das keine praktische Anwendung mehr findet, gehört abgeschafft. Die Viehhaltung ist längst durch private Versicherungen abgesichert, und die öffentliche Hand muss sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren», erklärt Kantonsrat Philipp Bucher.
FDP.Die Liberalen Luzern setzt sich für eine effiziente Gesetzgebung und weniger Bürokratie ein.