Fehraltorf

Gemeinde Fehraltorf setzt Integrationsprogramm mit KIP3 fort

Gemeinde Fehraltorf
Gemeinde Fehraltorf

Pfäffikon,

Wie die Gemeinde Fehraltorf mitteilt, stimmt der Gemeinderat der neuen Leistungsvereinbarung KIP3 zu, um die Integrationsarbeit fortzusetzen.

Das Zentrum der Gemeinde Fehraltorf im Bezirk Pfäffikon (ZH).
Das Zentrum der Gemeinde Fehraltorf im Bezirk Pfäffikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Der Regierungsrat genehmigte am 19. April 2023 das kantonale Integrationsprogramm (KIP3) für die Jahre 2024 bis 2027 und führt damit die bewährte strategische Ausrichtung der Integrationspolitik weiter.

Er intensiviert die bestehende erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden. Im Kanton Zürich leben Menschen aus aktuell 180 Ländern.

Diese Vielfalt macht den Kanton Zürich zu einem attraktiven Wirtschafts- und Lebensraum.

Die erfolgreiche Integrationsarbeit der vergangenen Jahre leistete einen entscheidenden Beitrag zu einem respektvollen und toleranten Zusammenleben.

Regelstrukturen als Schlüssel zur Integration

Dabei spielen die sogenannten Regelstrukturen, also Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt, Gesundheits- und Sozialwesen, eine Schlüsselrolle.

Da sie für alle Menschen zugänglich sind, leisten sie einen wesentlichen Beitrag zu einer gelungenen Integration.

Ergänzt wird die Integrationsförderung der Regelstrukturen durch die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen (KIP).

Breites Angebot für ausländische Bevölkerung

Zum einen unterstützt die spezifische Integrationsförderung die Regelstrukturen in ihrem Integrationsauftrag, zum anderen fördert sie mit gezielten Massnahmen den Integrationsprozess von Migranten.

Die Gemeinde Fehraltorf bietet eine breite Palette von Integrationsmöglichkeiten für die ausländische Bevölkerung an. fort

Dazu gehören unter anderem das Café International, Familienbegleitungen für Migranten, Deutschunterricht für Migranten mit Kinderbetreuung durch geschultes Personal, das Projekt «Ping:pong» zur Vorkindergartenförderung von Migranten, Jugendförderungsbeiträge für Vereine mit ausländischen Kindern und Integrationsförderung für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich.

Leistungsvereinbarung für Integrationsaufwendungen

Um einen Beitrag an die hohen Integrationsaufwendungen zu erhalten, können die Gemeinden eine Leistungsvereinbarung im Ausländerbereich und im Asyl- und Flüchtlingsbereich mit dem Kanton Zürich Fachstelle Integration abschliessen.

Die letzte Leistungsvereinbarung stammt aus dem Jahr 2022.

Aufgrund der gemachten positiven Erfahrungen hat sich der Gemeinderat entschieden, auch der neuen Leistungsvereinbarung 2024 bis 2027 (KIP3) zuzustimmen.

Diese Vereinbarungen regeln unter anderem das Qualitätsmanagement, das Reporting und die Kostenbeteiligung.

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