Eine Hundehalterin aus Biberist SO muss sich von ihrem Deutschen Schäferhund trennen. Denn dieser sei dem Oberamt zufolge zu aggressiv und gefährlich.
Schäferhund
Eine deutsche Schäferhündin muss an das Tierdörfli Olten in Wangen abgegeben werden. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Hundehalterin wird dazu aufgefordert, ihren Hund ins Tierdörfli Olten zu bringen.
  • Ihr Deutscher Schäferhund stelle dem Oberamt zufolge eine Bedrohung für andere dar.
  • Die Fremdplatzierung sei der letzte Ausweg, da alle anderen Massnahmen scheiterten.
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Ein Deutscher Schäferhund namens Ira hat für Aufsehen gesorgt. Die Hundehalterin aus Biberist wurde vom Oberamt angewiesen, ihren Hund ins Tierdörfli Olten zu bringen. Der Grund: Ira habe mehrfach zugebissen und stelle eine Gefahr für Menschen dar.

Kamen Sie schon einmal mit einem aggressiven Hund in Kontakt?

Wie die «Solothurner Zeitung» schreibt, machte eine Verfügung im Amtsblatt die Situation öffentlich: «Eigentumsentzug und Fremdplatzierung von Ira, Deutscher Schäferhund.» Sollte die Halterin dieser Anweisung nicht folgen, drohen Konsequenzen. Sie müsste nicht nur eine Busse bezahlen, denn zudem würde der Hund von der Polizei beschlagnahmt werden.

Der Hund gefährde Menschen

Susanne Berchtold, Vorsteherin des Oberamts Region Solothurn, erklärte gegenüber Solothurner Zeitung den Hintergrund der Entscheidung: «Vom Hund geht eine Gefährdung für den Menschen aus. Er hat mehrfach zugebissen». Trotz verschiedener Massnahmen wie Ermahnungen und Verwarnungen, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie einem Wesenstest des Hundes zeigte sich keine Verbesserung.

Hundekurs
Auch allfällige Hundekurse zeigten keine Verbesserung. (Symbolbild) - Keystone

Auch ein Besuch eines Hundehalterkurses oder eines Erziehungskurses für den Hund brachte keinen Erfolg. Laut Berchtold müssen Hunde stets unter Kontrolle sein. Zudem müssten sie so gehalten werden, dass sie weder Mensch noch Tier belästigen oder gefährden.

Handle sich um einen Einzelfall

Berchtold zu der Zeitung: «Das Oberamt verordnet gestützt auf das Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz) im Einzelfall die Massnahmen, die nötig sind, um Mensch und Tier zu schützen.» In diesem Fall wurde entsprechend gehandelt.

Die Vorsteherin betonte jedoch, dass diese Situation einen Einzelfall darstelle. Denn normalerweise würden Hundehalter ihre Verantwortung wahrnehmen.

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