Die Post informiert zu Warensendungen nach Samnaun
Wie die Gemeinde Samnaun berichtet, bittet die Post die Bevölkerung, bei Bestellungen auf die zolltechnische Besonderheit von Samnaun aufmerksam zu machen.

Der Warenverkehr nach Samnaun unterliegt aufgrund der besonderen Lage im Zollausschlussgebiet gewissen Regeln, welche die Absender von Postsendungen zwingend einhalten müssen: So verlangen die gesetzlichen Grundlagen des Schweizerischen Zolls, dass auf jeder Warensendung deutlich sichtbar der Inhalt und der Warenwert deklariert sein muss. Die Post stellt fest, dass diese Besonderheiten bei den Versendern zu wenig bekannt sind bzw. die Vorgaben des Zolls nicht oder ungenügend erfüllt sind.
Aus diesem Grund ist die Post verpflichtet, ungenügend deklarierte Sendungen an den Absender zurückzuleiten, was zu unliebsamen zeitlichen Verzögerungen führen kann.
Bevölkerung um Mithilfe gebeten
Die Post bittet die Bevölkerung deshalb, ihre (Geschäfts-)Partner bei Bestellungen direkt auf die zolltechnische Besonderheit von Samnaun aufmerksam zu machen. Dazu stellt die Post auf ihrer Internetseite ein Merkblatt zur Verfügung: «Sendungen in die Grenzgebiete Büsingen und Samnaun» / Pakete versenden / deklarieren und verzollen.
Aus den erwähnten Gründen macht es Sinn, die Lieferanten bei einer Bestellung persönlich oder bei einer Internetbestellung im Bemerkungsfeld entsprechend darauf hinzuweisen: «Samnaun: Deklaration Inhalt/Warenwert/Handelsrechnung nötig».