Urnenabstimmung zur «RGPK-Initiative» in Stäfa entfällt
Stäfa sagt die Urnenabstimmung zur «RGPK-Initiative» ab. Die Initianten haben die Initiative zurückgezogen und eine neue «RGPK-Light-Initiative» eingereicht.
Wie die Gemeinde Stäfa informiert, wird die für am 9. Februar 2025 vorgesehene Urnenabstimmung über die Initiative «Für eine demokratisch legitimierte Geschäftskontrolle, RGPK-Initiative» abgesagt. Die Initianten haben deren Rückzug erklärt. Gleichzeitig wurde durch dieselben Initianten eine neue Initiative «RGPK-Light» eingereicht.
Die Initiative «Für eine demokratisch legitimierte Geschäftskontrolle, RGPK-Initiative» verlangte die Einführung einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) an Stelle der heutigen Rechnungsprüfungskommission (RPK).
Die Annahme des Anliegens hätte eine Änderung der Gemeindeordnung erfordert. Mit dem Rückzug der Initiative entfällt die auf den 9. Februar 2025 angesetzte Abstimmung.
Ziel der RGPK-Initiative: Erweiterte Prüfkompetenzen
Die Initiative hatte gemäss Initianten das Ziel, die Rolle der Rechnungsprüfungskommission neu zu definieren, in dem sie als Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Anträge von finanzieller Tragweite an die Stimmberechtigten prüft, insbesondere Budget, Jahresrechnung, Verpflichtungskredite sowie Geschäftsbericht. Die Geschäftsführung hätte sie in Bezug auf abgeschlossene Geschäfte prüfen sollen.
Gemeinderat und Rechnungsprüfungskommission empfahlen gleichermassen die Ablehnung der Initiative mit der Begründung, dass eine RGPK erhebliche Nachteile mit sich gebracht hätte, ohne dabei einen nennenswerten Mehrwert für die Gemeinde Stäfa und deren Bevölkerung zu schaffen.
Initianten reichen abgeänderte RGPK-Initiative ein
Parallel zum Rückzugsschreiben haben die Initianten eine neu formulierte Initiative «Für eine demokratisch legitimierte Geschäftskontrolle in Stäfa, RGPK-Light-Initiative» eingereicht.
Mit dem neuen Begehren wollen sie erreichen, dass eine RGPK alle Anträge an die Stimmberechtigten auf finanzrechtliche Zulässigkeit, rechnerische Richtigkeit sowie finanzielle und sachliche Angemessenheit prüft. Die Geschäftsführung solle sie anhand der ihr vorgelegten Anträge, insbesondere des Geschäftsberichts, prüfen.
Der Gemeinderat prüft nun die Gültigkeit der neu eingereichten Initiative. Sofern er sie für gültig erklärt, ordnet er wiederum eine Urnenabstimmung an.