Nidwaldner Regierung hält Sterbehilferegelung für ausreichend
Der Nidwaldner Regierungsrat meint, dass es keine Ergänzung des Gesundheitsgesetzes betreffend der Sterbehilferegelung braucht.

Im Kanton Nidwalden besteht eine ausreichende gesetzliche Regelung für die Sterbehilfe in Heimen und Spitälern.
Der Regierungsrat lehnt mit diesem Argument eine Motion von Elena Kaiser (Grüne) ab, die eine Ergänzung des Gesundheitsgesetzes fordert, um die freiwillige Beendigung des Lebens zu regeln.
Die Landrätin kritisierte, dass das Recht, in den eigenen vier Wänden die Dienste einer Sterbehilfeorganisation zu beanspruchen, nicht explizit gesetzlich verankert sei.
Patienten, welche in Heimen lebten, seien damit vom Einverständnis der Heimdirektion abhängig, um von ihrem Recht Gebrauch zu machen.
Geltende gesetzliche Grundlagen seien ausreichend
Kaiser fordert deswegen einen neuen Artikel im Gesundheitsgesetz. Dieser soll nicht nur festhalten, dass urteilsfähige Menschen freiwillig ihr Leben beenden dürfen und von der Sterbehilfe Gebrauch machen können, sondern explizit auch die Sterbehilfe in Gesundheitseinrichtungen in Anspruch nehmen können.
Der Regierungsrat lehnt die Motion ab, wie er am Freitag, 30. Juni 2023, mitteilte. Die geltenden gesetzlichen Grundlagen seien ausreichend.
So sei im Gesetz festgehalten, dass in Fragen der Sterbehilfe die Richtlinien und Empfehlungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften zu beachten seien.
Anfragen von Heimbewohnern zur Inanspruchnahme von Sterbehilfe seien selten, die Selbstbestimmung von unheilbar kranken Menschen werde im Spital und in Heimen respektiert, erklärte der Regierungsrat weiter.