Gericht

Zürcher Gericht: Rimoldi darf als Querulant bezeichnet werden

Redaktion
Redaktion

Zürich,

In einem Zeitungsartikel wurde «Mass-voll»-Präsident Nicolas Rimoldi als «Querulant» bezeichnet. Das missfiel ihm – doch ein Gericht sieht darin kein Problem.

Nicolas Rimoldi
Nicolas Rimoldi, Präsident von «Mass-voll». - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der «Mass-voll»-Präsident Nicolas Rimoldi darf als Querulant bezeichnet werden.
  • Ein Gericht sprach eine Journalistin frei, die ihn im «SonntagsBlick» so genannt hatte
  • Die Bezeichnung sei nicht ehrverletzend, sondern beschreibe Rimoldis politisches Wirken.

Eine Journalistin, die den «Mass-voll»-Präsidenten Nicolas Rimoldi im «SonntagsBlick» als «Querulanten» bezeichnet hat, ist vom Zürcher Bezirksgericht freigesprochen worden.

Rimoldi hatte die Betitelung als ehrverletzend betrachtet und Strafanzeige gegen die Journalistin gestellt.

Die Staatsanwaltschaft teilte seine Sicht und erhob Anklage. Sie forderte eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Franken sowie eine Busse von 600 Franken.

Der Verteidiger der Journalistin sah das anders. Er stritt den ehrverletzenden Charakter des Begriffs ab. Der Begriff «Querulant» sei kein Ausdruck von Missachtung oder Verunglimpfung gewesen. Stattdessen habe er das öffentliche, politische Wirken Rimoldis präzise zusammengefasst.

Darüber hinaus betonte der Anwalt der Journalistin, dass diese den Titel «Querulant» nicht selbst gewählt hatte. Dies war eine Entscheidung der Redaktion. Unter dem Titel «Die Pandemie-Prominenz» hatte der «SonntagsBlick» Menschen porträtiert, die während der Covid-19-Pandemie im Rampenlicht standen.

Richter: Begriff «Querulant» im verhandelten Fall nicht ehrverletzend

Der Einzelrichter sprach die Journalistin letztlich frei. Er stellte fest, dass der Begriff «Querulant» nur dann ehrverletzend ist, wenn er mit diffamierender Absicht verwendet wird. Dies sei der Fall, wenn er den Ruf und die Wertschätzung einer Person schädigen soll.

Im verhandelten Fall bezog sich der Begriff jedoch auf das Verhalten von Rimoldi als Politiker. In der Covid-19-Pandemie war er als scharfer Kritiker aufgetreten. Der Richter stellte fest, dass Rimoldi durchaus eine querulatorische Haltung an den Tag gelegt hatte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr zum Thema:

Kommentare

User #6021 (nicht angemeldet)

Die Regierung quält ja das Volk auch sehr subtil indem entgegen deren Willen handelt.

User #5314 (nicht angemeldet)

Rimoldi hatte die Betitelung als ehrverletzend betrachtet und Strafanzeige gegen die Journalistin gestellt... Für mich völlig unverständlich, ist doch seine Kernkompetenz. Er sollte auf diese Bezeichnung stolz sein - oder ist er einfach auf Effekthascherei aus? Dass er die Mass-Voll -Institutionen zur Hilfe ruft, setzt der Sache noch einen drauf.

Weiterlesen

27 Interaktionen
In Luzern verurteilt
Rimoldi
1’117 Interaktionen
Demo in Basel
Nicolas Rimoldi
1’002 Interaktionen
Demos & Co.
Depositphotos
1 Interaktionen
Paid

MEHR GERICHT

elon musk
5 Interaktionen
Doge-Behörde
Alberto Fernández
Argentinien
Trump mit Kappe
26 Interaktionen
Entlassung kassiert

MEHR AUS STADT ZüRICH

Verbrenner
136 Interaktionen
Porsches und SUVs
FC Zürich
7 Interaktionen
2:1 über Yverdon
FC Zürich
7 Interaktionen
Tribünen-Zeugnis
Kolumne Hässig Eltern Vater
71 Interaktionen
Patrick Hässig