Gericht bestätigt Urteil gegen Ex-Comedian Bendrit
Das Zürcher Obergericht hat das Urteil für den Ex-Social-Media-Star Bendrit Bajra bestätigt. Er erhält wegen Raserdelikten eine bedingte Freiheitsstrafe.
Das Wichtigste in Kürze
- Ex-Social-Media-Star Bajra kämpft vor dem Zürcher Obergericht um seinen Führerausweis.
- Er kassierte vom Bezirksgericht eine bedingte Freiheitsstrafe & eine bedingte Geldstrafe.
- Das Obergericht hat nun das Urteil bestätigt.
Das Zürcher Obergericht hat die Strafe für Ex-Social-Media-Star Bendrit Bajra bestätigt. Es bleibt bei einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen wegen schwerer Verkehrsdelikte.
Eine gefährliche Aktion sei als Raserdelikt zu werten, sagte der Richter. Er anerkannte bei der Urteilsbegründung am Montag zwar, dass die gefährlichen Aktionen nicht Bajras Idee waren. Er habe aber auch nichts getan, um diese zu entschärfen. «Mitgegangen, mitgehangen», befand der Richter.
Bajra habe wohl nicht der «Schisshase» sein wollen und sei unter Druck von Dritten gestanden, sagte der Richter. Er habe aber auch beschleunigt und die Spur gewechselt. Dies während er mit einer Hand das Lenkrad hielt und mit der anderen das Handy zum Filmen nutzte.
Fahrausweis ist wohl weg
Somit bleibt es bei qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln und einem Raserdelikt. Da die Strafen bedingt ausgesprochen wurden, bleiben Bajra die Zahlung und ein Gefängnisaufenthalt erspart. Die Höhe der Tagessätze wurde zudem von 130 auf 80 Franken reduziert.
Das Strassenverkehrsamt dürfte dem 28-Jährigen den Führerausweis für mindestens zwei Jahre entziehen, wenn das Urteil bestehen bleibt. Dieses kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Nicht seine Idee
Der Ex-Komiker Bajra war 2016 mit zwei gefährlichen Aktionen auf der Autobahn aufgefallen. Er hatte die Taten gefilmt und sie mit einigem Erfolg auf Social Media gestellt.
Bajra konnte die gefährlichen Aktionen am Zürcher Obergericht nicht mehr richtig erklären. Seine Idee seien sie nicht gewesen. Das sei unvermittelt gekommen, eine Gruppendynamik. Dass er auf den Videos über die Aktionen lacht, erklärte er damit, dass er nie Panik zeige und ruhig bleibe.
Eine Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe wie von der Vorinstanz fand Bajra ungerecht. «Ich bin im Verkehr sonst nie gross aufgefallen», sagte er.
Der Verteidiger des 28-Jährigen forderte eine bedingte Geldstrafe über 120 Tagessätze zu 50 Franken. Er monierte unter anderem die lange Verfahrensdauer.
Nächtliche Aktionen auf der Autobahn
Vorgeworfen wurden Bajra zwei gefährliche Aktionen, die beide im April 2016 stattfanden. Bei der ersten hatte der schweizerisch-albanische Doppelbürger auf der A1 vom Beifahrersitz aus das Steuer übernommen. Dies allerdings nur mit einer Hand. Mit der zweiten hielt er das Handy, um zu filmen – der Lenker kletterte derweil auf die Rückbank.
Die Hauptverantwortung liege beim Lenker, sagte der Verteidiger des 28-Jährigen. Dieser habe unvermittelt seinen Platz verlassen. Dafür, dass Bajra das Auto nur mit einer Hand lenkte, habe er es gut im Griff gehabt.
Der Vorfall sei als grobe Verletzung der Verkehrsregeln zu werten, nicht als qualifizierte. Nachts um 2 Uhr habe die Aktion bei wenig Verkehr 18 Sekunden gedauert. Unterwegs war das Auto mit Tempo 100 bis 110.
Zweiten Vorfall anerkannt
Beim zweiten Vorfall fuhr Bajra hinter einem Kollegen auf der Autobahn her. Dieser stand mehrfach vom Fahrersitz auf, um den Kopf aus dem Dachfenster zu strecken. Bajra stellte dabei absichtlich die Fernlichter ein, damit sein Sitznachbar gut filmen konnte und kommentierte die lebensgefährliche Aktion. Diesen Vorwurf anerkannten der Beschuldigte und sein Verteidiger.
Der 28-jährige Bajra war vor rund zehn Jahren mit Videoclips zu den Unterschieden zwischen Schweizern und Ausländern zum Social-Media-Star geworden.