Schock! Hazel Brugger kriegt 10'000-Franken-Stromrechnung
Hazel Brugger ist geladen: Anstatt ihren Zähler zu kontrollieren, fordert ihr Stromanbieter in Deutschland eine Nachzahlung von 10'000 Franken.

Das Wichtigste in Kürze
- Hazel Brugger erhielt unerwartete Post von ihrem Stromanbieter in Deutschland.
- Dieser fordert eine Nachzahlung von über 10'000 Franken.
- Die Komikerin nervt sich, denn effektiv abgezählt wurde der Strom nie.
Baupfusch an allen Ecken und Enden, Ärger mit Bauarbeitern und jetzt auch noch ein ungewollter Brief: Bei Hazel Brugger (31) läuft es gerade nicht rund, zumindest was ihren Wohnort in Deutschland betrifft.
Seit einem halben Jahr versuchen die Schweizer Komikerin und Mann Thomas Spitzer (36) ihren Stromanbieter zu erreichen, um den Zählerstand an ihrem neuen Haus überprüfen zu lassen.

Nachdem jegliche Kontaktversuche gescheitert waren, flatterte der 31-Jährigen nun eine saftige Rechnung ins Haus. Der Inhalt? Eine Stromnachzahlung in Höhe von 10'600 Euro (10'125 Franken)!
«Wie kann das sein? Bitte melden, danke»
Über diese Post zeigt sich Hazel Brugger alles andere als erfreut. Nun wendet sie sich mit ihrem Anliegen an die Fans auf Instagram – und stellt ihren Anbieter sogleich zur Rede.
«Lieber Stromanbieter Entega Plus, mein Mann Thomas Spitzer und ich versuchen seit einem halben Jahr vergeblich, Sie zu erreichen, um die Registrierung abzuschliessen und die Zählerstände durchzugeben. Jetzt haben wir eine Stromnachzahlung (nur die Nachzahlung!) von über 10'000 Euro bekommen. Wie kann das sein? Bitte melden, danke.»

Um den Ernst der Lage zu verdeutlichen, postet die diesjährige ESC-Moderatorin direkt einen Schnappschuss der Stromrechnung. 10'617,50 Euro lautet darauf die exakt geforderte Summe.
Hazel Brugger kämpfte gegen Baupfusch
Bereits im vergangenen Jahr sorgte Bruggers Kauf eines Eigenheims in der Region Südhessen (D) für reichlich Ärger. Die Komikerin berichtete wiederholt von diversen Mängeln am Bau. Etwa von zu tief angesetzten Lichtschächten, falsch angebrachten Steckdosen oder schlecht verputzten Wänden.
Was folgte, war ein Streit mit der zuständigen Architekturfirma. Nachdem sie diese öffentlich beim Namen genannt hatte, drohte diese mit einer Verleumdungsklage. Aufgrund von Bedrohungen durch die anwesenden Bauarbeiter war ihre Familie sogar zeitweise auf Personenschutz angewiesen.