Prinz Andrew verliert militärische Titel – sein Bruder schweigt
Das britische Königshaus hat Prinz Andrew seine militärischen Titel entzogen. Prinz Charles möchte dies offenbar nicht kommentieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach den Missbrauchsskandalen wurde Prinz Andrew seine militärischen Titel entzogen.
- Prinz Charles und William sollen treibende Kraft hinter dem Entscheid gewesen sein.
- Der Thronfolger äussert sich jedoch nicht dazu.
Das britische Königshaus hat Prinz Andrew (61) seine militärischen Titel entzogen. Sein älterer Bruder, Prinz Charles (73), möchte dies jedoch offenbar unkommentiert lassen. Bei einem Besuch im schottischen Aberdeenshire ignorierte der Royal zumindest eine entsprechende Frage nach seinem Bruder.
Charles is seen in public for the first time since news broke of Andrew's military roles being given up as well as the title HRH.
— Sky News (@SkyNews) January 14, 2022
The heir to the throne chose not to respond to a question about his brother while on a walk in Scotland.
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Am 13. Januar hatte der Buckingham-Palast mitgeteilt, dass Prinz Andrew seine «militärischen Zugehörigkeiten und königlichen Schirmherrschaften [...] an die Königin zurückgegeben» habe. Zudem werde er weiterhin keine öffentlichen Aufgaben übernehmen und sich als «Privatmann» im Fall Virginia Giuffre (38) verteidigen.
«Das Überleben der Institution» schützen
Demnach sollen vor allem Prinz Charles und dessen Sohn, Prinz William (39), treibende Kräfte hinter der Entscheidung gewesen sein. «Es geht um das Überleben der Institution um jeden Preis», habe die anonyme Quelle erklärt. «Das war schon immer so und wird auch immer so sein.» Der Entschluss sei gefasst worden, um das Königshaus vor «herumfliegenden Granatsplittern» zu schützen.
Giuffre wirft Prinz Andrew vor, dass dieser sie sexuell missbraucht haben soll, als sie noch minderjährig war. Er streitet die Anschuldigungen kategorisch ab. Ein Gericht in den USA hatte kürzlich entschieden, eine Klage der heute 38-Jährigen nicht abzuweisen. Der Zivilprozess wird für den Herbst erwartet, sollte es zuvor nicht zu einer aussergerichtlichen Einigung kommen.