Till Lindemann verlor gegen Shelby Lynn vor dem Landgericht Hamburg. Sie wird vom Recht auf Meinungsäusserung geschützt und habe nur «Bewertungen» geäussert.
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Das Bild zeigt Rammstein-Frontmann Till Lindemann bei einem Konzert. Aktuell musste er vor Gericht eine Niederlage einstecken. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Irin Shelby Lynn hatte nach einem Konzert Vorwürfe gegenüber Till Lindemann erhoben.
  • Dessen Anwälte wollten einen Unterlassungsantrag gegen die Konzertbesucherin erwirken.
  • Das Landgericht Hamburg entschied nun zugunsten Lynns, da sie keinen Verdacht äusserte.
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Ein Unterlassungsantrag des Sängers Till Lindemann wurde vor dem Landgericht Hamburg abgewiesen.

Die Irin Shelby Lynn hatte dem Rammstein-Frontmann gegenüber Missbrauchsvorwürfe geäussert. Dessen Anwälte wollten die einstige Konzertbesucherin zum Schweigen bringen. Erfolglos.

Das Landgericht Hamburg entschied, dass die Aussagen Lynss vom Recht auf Meinungsäusserung gedeckt würde. Das berichtet «Das Erste».

In einer Presseerklärung erklärten sich Simon Bergmann und Christian Schertz, Lindemanns Verteidiger. «Ihre Aussagen» seien laut dem hanseatischem Gericht «keine Verdachtsäusserungen». Es handele sich um «blosse Bewertungen». Lynn äusserte demanch keinen Verdacht, wer ihr Drogen verabreichte und wie das geschah.

Die exklusive Kanzlei sieht in dem Urteil, trotz offizieller Zurückweisung, ein Entscheid «zugunsten unseres Mandanten». So seien die anschliessenden negativen Medienberichte auf Lynns Aussagen haltlos.

Shelby Lynns Anwälte nehmen die Entwicklung ebenfalls positiv auf. Auch wenn sie sagen: «Es ist beschämend, dass sie nach dem, was sie erlebt hat, auch noch vor Gericht gezerrt wurde.»

Nun steht noch das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens der Berliner Staatsanwaltschaft gegen den 60-jährigen Till Lindemann aus.

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