AHV: Baume-Schneider erwägt nach Rechenpanne personelle Konsequenzen
Nach der Rechenpanne bei den Ausgaben der AHV schliesst Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider personelle Konsequenzen nicht aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach der AHV-Rechenpanne könnte es zu personellen Konsequenzen kommen.
- Das sagte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider in einem Interview.
- Die SP-Bundesrätin hat eine Administrativuntersuchung eingeleitet.
Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider schliesst nach der AHV-Rechenpanne personelle Konsequenzen nicht aus.
Sie wolle nach Abschluss der Untersuchung transparent aufzeigen, wie es zu dem Irrtum kommen konnte. Dies sagte die zuständige Bundesrätin in einem Interview mit Radio SRF.
Bereits Mitte Mai sei beim Bundesamt für Sozialversicherungen ein erster Verdacht für einen Fehler bei den Berechnungen der AHV-Ausgaben aufgekommen.
Vertrauen der Schweizer Bevölkerung in AHV wiederherstellen
Die zuständige Departementschefin habe aber erst zwei Monate später von der Vermutung erfahren, wie sie weiter sagte. Transparenz sei für sie sehr wichtig, hatte Baume-Schneider bereits am Dienstag am Rande eines Anlasses in La Chaux-de-Fonds NE gesagt.
Deshalb habe sie eine Administrativuntersuchung eingeleitet. «Es wird darum gehen, zu verstehen, wann die Fehler aufgetreten sind», sagte die Bundesrätin. «Um glaubwürdig zu sein und Entscheidungen zu treffen.»
Die Jurassierin betonte die Notwendigkeit, das Vertrauen der Schweizerinnen und Schweizer in die Sozialversicherungen wiederherzustellen.
Wiederholung der Frauenrentenalter-Abstimmung gefordert
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hatte am Dienstag die Finanzperspektiven für die AHV nach unten korrigiert.
Die AHV-Ausgaben dürften 2033 rund vier Milliarden Franken oder rund sechs Prozent tiefer ausfallen als bisher berechnet. Die finanzielle Lage der AHV dürfte sich demnach besser präsentieren als angenommen.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), die Grünen und die SP Frauen stellten in der Folge die AHV-Abstimmung von 2022 infrage. Dabei ging es um die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre. Sie forderten bereits am Dienstag teilweise eine Wiederholung der Abstimmung.
Die damalige Vorlage wurde letztlich nur von einer hauchdünnen Mehrheit der Stimmenden (50,5 Prozent) angenommen. Die falschen Prognosen zur AHV waren nach Ansicht von Gewerkschaften und linken Parteien ausschlaggebend für die Annahme durch die Bevölkerung.