Der Nationalrat hat vor drei Jahren ein Verbot von bezahltem Unterschriftensammeln abgelehnt. Einzelfälle sollten nicht verallgemeinert werden, hiess es.
«Arena»
2021 stimmte der Nationalrat gegen ein Verbot für bezahltes Unterschriftensammeln. (Symbolbild) - keystone

Ein Verbot von bezahltem Unterschriftensammeln ist 2021 im Nationalrat abgelehnt worden. Mit 123 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich die grosse Kammer damals gegen eine Motion des früheren SP-Nationalrats Mathias Reynard (VS) aus, die damit vom Tisch war.

Für die Motion waren SP und Grüne. SVP, FDP, Mitte und GLP stimmten dagegen. Auch der Bundesrat sprach sich gegen ein Verbot aus.

Ein solches wäre «unverhältnismässig und nicht zielführend», argumentierte der damalige Bundeskanzler Walter Thurnherr.

Aus Einzelfällen könne nicht darauf geschlossen werden, dass beim bezahlten Unterschriftensammeln generell unlautere Methoden angewendet würden. Es liege vielmehr in der Verantwortung der Komitees sicherzustellen, dass für ihr Volksbegehren mit lauteren Methoden gesammelt werde – unabhängig davon, ob sie bezahlte Unterschriftensammlerinnen und -sammler dafür einsetzten oder nicht.

Bundesrats-Entscheidung zum Neuenburger Gesetz

Im vergangenen Jahr genehmigte der Bundesrat ein im Kanton Neuenburg geplantes Verbot des bezahlten Sammelns von Unterschriften für eidgenössische Volksinitiativen und Referenden nicht. Das Verbot des bezahlten Sammelns von Unterschriften für kantonale und kommunale Initiativen und Referenden im Kanton Neuenburg sei vom Entscheid des Bundesrats hingegen nicht betroffen, schrieb er damals.

Der Kanton Neuenburg hatte 2021 das Gesetz über die politischen Rechte geändert und das bezahlte Sammeln von Unterschriften für eidgenössische, kantonale und kommunale Volksinitiativen und Referenden verbieten wollen. Kantonale Ausführungsbestimmungen müssen aber vom Bund genehmigt werden, damit sie gültig sind.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesratGesetzGrüneGLPSVPFDPSPNationalrat