Bundesgericht gewährt WWF Mitspracherecht bei Pflanzenschutzmittel
Das Bundesgericht hat dem WWF ein Verbandsbeschwerderecht gewährt, das der Organisation ermöglicht, bei der Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln mitzureden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der WWF darf in Zukunft bei der Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln mitreden.
- Das entschied das Bundesgericht.
- Im Zentrum der Diskussion steht der Schutz der Biodiversität.
Das Verbandsbeschwerderecht gewährt dem WWF Schweiz Parteistellung bei der Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Damit kann die Umweltorganisation bei einer Zulassung mitreden.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wollte dem WWF die Akteneinsicht und die Parteistellung verwehren. Konkret geht es um die Überprüfung von Bewilligungen des Pflanzenschutzmittels Quinoclamine.
Der WWF erfuhr 2015 über die Website des BLW, dass das Bundesamt ein Prüfungsverfahren durchführt. Die Umweltorganisation verlangte, an diesem Verfahren teilnehmen zu können.
Sie begründete ihr Anliegen damit, dass der Wirkstoff für Wildbienen und andere Insekten hochgiftig sei. Er gefährde die einheimische Tierwelt und die biologische Vielfalt. Weil die Überprüfung eine direkte Auswirkung auf die Biodiversität und damit auf die Schutzziele des Natur- und Heimatschutzgesetzes habe, komme dem WWF das Verbandsbeschwerderecht zu.
Das BLW wies das Gesuch mit der Begründung ab, dass ein «konkreter räumlicher Bezug» fehle. Damit komme das Verbandsbeschwerderecht nicht zum Tragen.
Dies sieht das Bundesgericht anders und bestätigt in einem am Donnerstag publizierten Urteil den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.