Bundesrat muss neues Gesetz über den Service public vorlegen
Der Bundesrat muss mit einem neuen Gesetz die Oberaufsicht über Unternehmen mit einem Grundversorgungsauftrag (Service public) neu regeln. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat am Donnerstag eine entsprechende Motion gutgeheissen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Motion kommt von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S).
Auch die Schwesterkommission des Nationalrats empfahl der Grossen Kammer mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Annahme. Der Nationalrat folgte am Donnerstag dieser Vorgabe gegen den Willen des Bundesrates mit 103 zu 77 Stimmen.
Der genaue Auftrag und Zweck ist laut KVF-S in den verschiedenen Gesetzen nur lückenhaft geregelt. Es stelle sich immer wieder die Frage, welche Aufgaben bundesnahe Betriebe ausserhalb ihres Grundversorgungsauftrags übernehmen dürften. Unklar sei auch, wie die Unternehmen damit umgehen sollten, dass sie einerseits mehr Gewinn erzielen und andererseits die Grundversorgung sicherstellen sollten.
Das neue Gesetz soll neben der Regelung der Oberaufsicht auch Grundsätze der Corporate Governance, des politischen Einflusses und Grundsätze für die Steuerung, Transparenz und Berichterstattung enthalten. Erbracht wird die Grundversorgung in der Schweiz in erster Linie durch die Swisscom, die Post und die SBB.
Der Service public halte die Schweiz zusammen, sagte Kommissionssprecher Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS). Das Parlament müsse wieder eine Steuerungsmöglichkeit und die Oberaufsicht erhalten, um Einfluss nehmen zu können auf die bundesnahen Betriebe. Dafür brauche es einheitliche Regeln.
Der Bundesrat stellte sich gegen das Anliegen und verwies auf die Eignerpolitik des Bundes. Auf diesem Weg könne rascher auf neue Entwicklungen reagiert werden und das Parlament könne seine Anliegen so einfacher einbringen.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga zeigte zwar im Nationalrat viel Verständnis für ein gewisses Unbehagen des Parlamentes. Die früher einmal gewünschte Distanz werde jetzt als Manko empfunden. Es gebe Zielkonflikte zwischen Gemeinwohl und Gewinnauftrag.
Trotzdem: Sie sei skeptisch, wie ein solches Gesetz der enormen Diversität der verschieden Unternehmen mit Grundversorgung gerecht werden könne. Zudem habe das Parlament schon heute grosse Einflussmöglichkeiten, sagte die Bundesrätin.