Bundesanwaltschaft

Bundesanwaltschaft soll nicht gegen SVP-Nationalräte ermitteln

Keystone-SDA
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Bern,

SVP-Nationalräte Aeschi und Graber entgehen knapp einer Ermittlung der Bundesanwaltschaft.

Thomas Aeschi SVP
Thomas Aeschi (SVP) spricht während der Frühlingsession der Eidgenössischen Räte im Nationalrat in Bern. (Archivbild) - Keystone

Die Bundesanwaltschaft soll nicht gegen die SVP-Nationalräte Thomas Aeschi und Michael Graber ermitteln können. Das hat die zuständige Nationalratskommission mit knappem Mehr entschieden. Die beiden hatten sich nicht an Anweisungen des Sicherheitsdienstes im Parlamentsgebäude gehalten.

Die Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) entschied gemäss einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Mittwoch mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Immunität der zwei Nationalräte nicht aufzuheben. Der Vorfall ereignete sich beim Besuch des ukrainischen Parlamentspräsidenten Ruslan Stefantschuk im Juni.

Gemäss dem in der Mitteilung zitierten Einsatzjournal des Bundessicherheitsdienstes (BSD) versuchten Aeschi und Graber – entgegen den Anweisungen der Sicherheitsassistenten des BSD – die Haupttreppe des Parlamentsgebäudes zu benutzen. Als sie von den Beamten zurückgehalten wurden, kam es zu einem Gerangel mit körperlichem Einsatz und verbaler Auseinandersetzung.

Vorwürfe gegenüber den Nationalraten

Aufgrund des Verdachts auf Hinderung einer Amtshandlung reichte die Bundesanwaltschaft im September 2024 ein Gesuch um Prüfung der Aufhebung der Immunität der beiden Nationalräte ein. Bei der Behörde war eine Strafanzeige eingegangen.

Die IK-N verweist auf die ständige Praxis und ihre vorläufige Beurteilung des Falls: Demnach wird die Immunität nicht aufgehoben, wenn sich die Strafbarkeit des Verhaltens als zweifelhaft oder als nicht gegeben erweist. Vor diesem Hintergrund sei die Aufhebung der Immunität nicht verhältnismässig.

Kritik an den Sicherheitsanweisungen

Die Mehrheit wolle die Weisungsbefugnis des BSD nicht infrage stellen, hiess es. Es sei wichtig, dass Ratsmitglieder den Anweisungen des Sicherheitspersonals Folge leisteten. Doch: «Im konkreten Fall bestehen Zweifel, ob die konkreten Anweisungen für die betroffenen Personen im entscheidenden Moment unmissverständlich waren».

Aeschi selbst machte in der Anhörung nach Angaben der IK-N geltend, dass er körperlich angegangen worden sei, ohne zuvor auf das Durchgangsverbot hingewiesen worden zu sein. Graber fügte demnach hinzu, dass dieses Verbot auch nicht im Vorfeld durch die Parlamentsverwaltung kommuniziert worden sei. Er habe ferner das Gespräch gesucht und zur Deeskalation der Situation beigetragen.

Nun hat sich die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) mit dem Fall zu befassen. Ist sie gleicher Auffassung wie die Nationalratskommission, ist der Fall erledigt. Sollte sie dagegen eine Aufhebung der Immunität der beiden Nationalräte beschliessen, müsste sich die IK-N noch einmal mit dem Dossier befassen.

Kommentare

User #1994 (nicht angemeldet)

Was für eine Wahrheit Aeschi hat amel nicht geschossen

User #4077 (nicht angemeldet)

Auch Mitglieder der Legislative haben sich an Weisungen der Executive zu halten, ausser in Bananenrepubliken wo keine demokratische Gewaltentrennung exisitiert.

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