Zwei Monate vor der Referendumsabstimmung über das revidierte CO2-Gesetz schafft der Bundesrat Klarheit zu den Umsetzungsfragen.
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Wenn Länder somit möglichst energieautark sein möchten, dann braucht es eine nahezu vollständige Elektrifizierung des Verkehrs. (Themenbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zur CO2-Verordnung eröffnet.
  • Diese legt etwa Reduktionsziele für die verschiedenen Sektoren fest.
  • Die Vernehmlassung dauert bis am 15. Juli 2021.
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Zwei Monate vor der Referendumsabstimmung über das revidierte CO2-Gesetz schafft der Bundesrat Klarheit zu den Umsetzungsfragen. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zur CO2-Verordnung eröffnet. Diese legt etwa Reduktionsziele für die verschiedenen Sektoren fest.

Mit dem revidierten CO2-Gesetz soll der Treibhausgas-Ausstoss der Schweiz bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 halbiert werden. Dazu hat sich das Land mit der Unterschrift unter das Pariser Klimaabkommen verpflichtet.

Abgabe für Flüge abstufen

Die vom Bundesrat zur Diskussion gestellte CO2-Verordnung legt die Reduktionsziele der einzelnen Sektoren wie folgt fest: Bei den Gebäuden soll der Ausstoss im Jahr 2030 gegenüber 1990 um 65 Prozent, in der Industrie um 35 Prozent, im Verkehr um 25 Prozent und in der Landwirtschaft um 20 Prozent reduziert werden. Wie bisher prüfe der Bundesrat weitere Massnahmen, sollte sich abzeichnen, dass ein Sektor nicht auf Zielkurs sei.

Die Verordnung konkretisiert weitere gesetzliche Bestimmungen. So möchte die Regierung etwa die Flugticketabgabe abstufen. Für Flüge in der Economy-Klasse soll eine Abgabe von 30 Franken für Kurz-, 60 Franken für Mittel- und 90 Franken für Langstrecken fällig werden. Höhere Reiseklassen sollen mit einer je 30 Franken höheren Abgabe belastet werden.

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