CO2-Gesetz: Jürg Grossen erklärt nachhaltiges Heizen
Das Wichtigste in Kürze
- Die SVP beteuert, das CO2-Gesetz würde Mehrkosten aufgrund des Heizens kreieren.
- GLP-Präsident Jürg Grossen erklärt im Gastbeitrag, wieso das nicht stimmt.
- Das Parlament habe im Gesetz den Wechsel zum nachhaltigen Heizen einfach gemacht.
Es ist unbestritten, dass wir etwas gegen den menschengemachten Klimawandel unternehmen müssen, weltweit und in unserem Land. Für die kleine Schweiz ist es ein Glücksfall, dass das Pariser Klimaabkommen verabschiedet wurde, bei dem sich über 190 Länder dazu verpflichtet haben, diese Aufgabe gemeinsam anzupacken.
Jedes Land soll seine Treibhausgasemissionen mittelfristig auf netto Null reduzieren. Das bedeutet, dass wir rasch und weitestgehend das Verbrennen von Kohle, Öl und Erdgas vermeiden müssen.
Ölheizungen müssen ersetzt werden
Die CO2-Emissionen der Schweizer Gebäude sind im internationalen Vergleich sehr hoch. Es gibt weltweit kaum ein Land mit einer höheren Dichte an Ölheizungen als die Schweiz. Somit ist klar, dass wir diese Ölheizungen so oder so in absehbarer Zeit durch klimaverträgliche Alternativen ersetzen müssen. Mit Wärmepumpen, Holzheizungen, Solaranlagen, Biogas und Anschlüssen an Fernwärmenetze stehen hier auch eine Vielzahl von Lösungen bereit.
Über die Dauer ist das finanziell klar von Vorteil: Die Kosten für das Öl, für Kaminfeger und Emissionskontrolle entfallen, wenn man auf eine flammenlose Heizung setzt. Auch die überteuerten Service-Abos der Ölheizungsfirmen entfallen. Betriebs- und Unterhaltskosten sinken in den meisten Fällen.
Der Wechsel geschieht am besten dann, wenn die Ölheizung ohnehin ersetzt werden muss. Das Gesetz schreibt weder vor, dass eine Heizung vorzeitig ersetzt werden muss, noch mit welchem System. Solange ein definierter CO2-Grenzwert eingehalten wird, sind alle Systeme möglich. Die vorgeschobenen Argumente und Kosten der penetranten HEV-Kampagne sind allesamt falsch und eine Irreführung der Öffentlichkeit. Es gibt keine Zwangssanierungen in diesem Gesetz.
Einfacher Wechsel zu nachhaltigem Heizen ist im Gesetz
Dem Parlament war es ein Anliegen, dass dieser Wechsel so einfach und attraktiv wie möglich für Hausbesitzerinnen und Mieter ausgestaltet wird. Genau dafür sorgt das Gesetz.
Und so geht es: Erstens werden die Umstellkosten durch Förderprogramme finanziell unterstützt. Zweitens erhalten die HausbesitzerInnen eine Abwrack-Prämie, wenn sie den Öltank demontieren und entsorgen müssen. Mir ist es ein Anliegen, dass zum Beispiel auch pensionierte Hausbesitzer ohne flüssige Mittel ihre Heizungserneuerung finanzieren können.
Ich habe in der Beratung des Gesetzes persönlich beantragt, dass das neue Co2-Gesetz auch dafür eine Lösung vorsieht – und das ist gelungen: Neu werden Angebote auch für Einfamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser geschaffen, um die neue Heizung zu mieten.
SVPs «Grosi-Trick» zielt ins Leere
Das bedeutet, dass man die Wärmeversorgung des Hauses leasen kann. Man zahlt also damit jährlich nur für die verbrauchte Wärme. Die Heizung bleibt für einen definierten Zeitpunkt im Eigentum des Energiedienstleisters und geht erst dann und wenn gewünscht an den Hausbesitzer über. Damit können sich auch pensionierte Hausbesitzer ohne flüssige Mittel die Umstellung leisten – der «Grosi-Trick» zielt diesmal ins Leere.
Dass die SVP den «Grosi-Trick» wieder versucht, ist auch deshalb bedenklich, weil es ausgerechnet die SVP war, die damals meinen Antrag im Parlament abgelehnt hatte. Zum Glück hat sich das Parlament in diesem und vielen weiteren Punkten für ein CO2-Gesetz entscheiden, dass für alle umsetzbare und bezahlbare Lösungen zum Klimaschutz bietet. Nur ein Ja zum CO2-Gesetz bringt uns all diese Vorteile.
Das CO2-Gesetz macht Klimaschutz einfacher – auch für ältere Hausbesitzer ohne flüssige Mitte.