Die Massnahmen im revidierten CO2-Gesetz im Überblick
Der Ständerat beschliesst die CO2-Gesetzesrevision bis 2030. Unter anderem sollen die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 halbiert werden.
Das revidierte CO2-Gesetz umfasst den Zeitraum nach 2024 und bis 2030. Der Ständerat hat die Vorlage am Donnerstag zu Ende beraten und folgende Beschlüsse gefasst:
Reduktion
Bis 2030 soll der Schweizer Treibhausgas-Ausstoss gegenüber 1990 um die Hälfte reduziert werden. Zu zwei Dritteln soll dies im Inland erfolgen und zu einem Drittel mit Klimaschutz-Projekten im Ausland. Im Mittel der Jahre 2021 bis 2030 müssen die Emissionen um mindestens 35 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen.
CO2-Abagbe
Sie bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO2. Der Ständerat will bis 2030 bis zu einem Drittel der Einnahmen aus der Abgabe dem Gebäudeprogramm, der Förderung von erneuerbarer Energie und von Technologien zur Verminderung der Treibhausgase investieren.
Autos und Lastwagen
Die CO2-Zielwerte für Fahrzeuge will der Ständerat – analog zur EU – verschärfen. Ab 2030 neu zugelassene Personenwagen sollen höchstens noch 45 Prozent der Emissionen von 2021 ausstossen. Neu soll es auch für Nutzfahrzeuge CO2-Zielwerte geben: Neue leichte Sattelschlepper und Lieferwagen sollen ab 2030 noch bis 50 Prozent der Emissionen von 2021 ausstossen.
Ladestationen
Der Bundesrat will Ladestationen für Elektroautos zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern sechs Jahre lang und bis 2030 mit jährlich maximal 30 Millionen Franken aus der Mineralölsteuer fördern. Der Ständerat lehnte dies nun aber ab.
Bus- und Bahnverkehr
Im öffentlichen Verkehr soll das Steuerprivileg für Dieselbusse per 2026 fallen.
Flugverkehr
Anbieter von Flugzeug-Treibstoffen will der Bund verpflichten, dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beizumischen, im Einklang mit der EU. Der Ständerat hat ergänzt, dass das Beimischen physisch erfolgen kann oder auch über eine Anrechenmethode, über Zertifikate für erneuerbare Flugtreibstoffe.
Treibstoffe
Importeure von Benzin und Diesel müssen wie bisher einen Teil der CO2-Emissionen dieser Treibstoffe mit Klimamassnahmen ausgleichen, neu mit einem Maximalsatz von bis zu 90 Prozent.
Unternehmen
Grundsätzlich alle Unternehmen sollen sich von der CO2-Abgabe befreien können, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihrer CO2-Abgabe eingehen. Die Verminderungsverpflichtungen sind bis 2040 befristet, danach ist keine Befreiung mehr möglich.
Finanzmarkt
Die Finanzmarktaufsicht Finma und die Nationalbank müssen regelmässig Bericht erstatten über Risiken, die vom Klimawandel ausgehen. Dabei geht es vor allem um finanzielle Risiken durch häufigere Unwetter oder Dürren.