Fedpol-Chefin erhält 340'000 Franken Abgangsentschädigung
Nicoletta della Valle erhält eine Abgangsentschädigung von 340'000 Franken. Dass die Fedpol-Chefin so hoch ausbezahlt wird, wirft Fragen auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Nicoletta della Valle erhält eine Abgangsentschädigung von 340'000 Franken.
- Bei einem «in Frieden» vorgenommenen Rücktritt ist das sehr ungewöhnlich.
- Warum sie eine so hohe Summe erhält, will der Bundesrat nicht erläutern.
Nicoletta della Valle, Noch-Direktorin des Bundesamts für Polizei, darf sich mit ihrem Rücktritt über eine enorme Summe freuen: Ganze 340'000 Franken Abgangsentschädigung soll die Fedpol-Chefin erhalten. Dabei handelt es sich um einen Jahreslohn plus Ortszuschlag, wie die «NZZ» schreibt. Der «Sonntags-Blick» hatte Einsicht verlangt, woraufhin della Valles Chef Beat Jans das Dokument über die Entschädigung offenlegte.
Ende April hatte der Bundesrat über den Rücktritt der Fedpol-Chefin informiert – allerdings ohne einen Hinweis auf eine Abgangsentschädigung. Dabei ist es sehr ungewöhnlich, bei einem Rücktritt «in Frieden» eine Auszahlung zu beschliessen; noch dazu in der Höhe des gesetzlichen Maximums.
Fedpol-Chefin geht mit höchstem Lob
Bundesrat Jans hatte die Arbeit della Valles im April öffentlich über alle Massen gelobt. Er betonte ihren «herausragenden Beitrag» sowie ihr «unermüdliches Engagement». Ein Zerwürfnis oder eine vonseiten des Bundesrats ausgestellte Kündigung liegen also offenbar nicht vor. Warum della Valles Abgang dennoch mit einer Entschädigung gehandhabt wird, erklärt Jans nicht.
Von seinem Departement heisst es lediglich: «Die Abgangsentschädigung entspricht dem rechtlich vorgesehenen Rahmen bei einvernehmlichen Auflösungen des Arbeitsverhältnisses.»
Wenn della Valle ihren Bundesdienst im Januar 2025 quittiert, ist sie 63 Jahre alt. Beat Jans betonte, dass er sich bis dahin auf die weitere Zusammenarbeit freue.