Gentechnik: Nationalrat verlängert Moratorium bis Ende 2025
Die Gentechnik in der Landwirtschaft wird weiterhin streng überwacht. Gentechnisch veränderte Pflanzen werden nur zu Forschungszwecken genutzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Gentechnisch veränderte Pflanzen sind nach wie vor ein heikles Thema in der Politik.
- Das Gentech-Moratorium wurde bis Ende 2025 verlängert.
Der Nationalrat hat das Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft bis Ende 2025 verlängert. Er hat die entsprechende Botschaft des Bundesrates mit 144 zu 27 Stimmen bei 19 Enthaltungen gutgeheissen.
Abgelehnt wurde die Verlängerung des Moratoriums von der Mehrheit der Freisinnigen sowie einzelnen Vertretern der SVP. Für die grosse Mehrheit des Rates stand eine Verlängerung indes ausser Frage. Das Geschäft geht in den Ständerat. Eine Annahme gilt als sicher.
SP, Grüne, Mitte und SVP liessen Anträge der FDP und GLP abblitzen, die wenigstens Verfahren wie die Genom-Editierung ausnehmen wollten. Mit der sogenannten Genschere wisse man im Gegensatz zu den herkömmlichen Verfahren mit Bestrahlung und Chemie genau, was man tue. Das verkündete Christian Wasserfallen (FDP). Die Politik mache aber leider weiterhin keine Anstalten, sich in dieser Thematik zu bewegen.
Die Enthaltungen stammten aus den Reihen der Grünliberalen
Keine Chance hatte auch Martin Bäumle (GLP) mit einem Kompromissantrag. Pflanzen, die nur mit Genom-Editierung ohne Einbau von artfremdem Erbgut gezüchtet werden, vom Moratorium auszunehmen. Dabei bis Ende 2022 eine risikobasierte Zulassung anzustreben. Viele Risiken, die man vor Jahren noch befürchtete, seien nicht eingetreten.
Das Potenzial der Gentechnik sei gross und die Bevölkerung sei offener geworden für die Technik.
Die Befürworter der Verlängerung des Moratoriums betonten unisono, das Moratorium betreffe die Forschung ausdrücklich nicht. Der Grundlagenforschung stehe auch weiterhin nichts im Weg, sagte Sandra Locher Banguerel (SP). Die Gentechnik in der Landwirtschaft werde jedoch weiterhin von einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt.
Die neuen Methoden seien nicht das Wundermittel, als das es von den Gegnern des Moratoriums verkauft werde. So betonte es Fabien Fivaz (Grüne). Auch in der Wissenschaft sei die Debatte zu den Risiken längst nicht abgeschlossen. Man dürfe die Genom-Editierung nicht «auf die Komplexität eines Scherenschnittes herunterbrechen», ergänzte Fraktionskollegin Meret Schneider.
Weiterentwicklung der Gentechnik soll neue Verfahren hervorbringen
Mit einer Verlängerung des Moratoriums erhalte man mehr Zeit, um in vier Jahren faktenbasierte Entscheidungen fällen zu können. In diesem Sinne hiess der Nationalrat zusammen mit dem Gesetz auch ein Postulat seiner vorberatenden Kommission gut.
Dieses beauftragt den Bundesrat, in den nächsten vier Jahren insbesondere Fragen zur Koexistenz von traditioneller und gentechnikbasierter Landwirtschaft zu klären. Er muss auch eine Risikobewertung vorlegen und Antworten liefern zu den Verantwortlichkeiten bei allfälligen Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen.
Gerade auch die rasche Weiterentwicklung der neuen Verfahren spreche für eine Verlängerung des Moratorium, sagte Umweltministerin Simonetta Sommaruga. Während der Dauer des Moratoriums gelte es, belastbare Informationen zu sammeln und zu analysieren. Ausnahmen vom Moratorium zu verlangen, werde der Komplexität der neuen gentechnischen Verfahren nicht gerecht. Je nach Anwendung in der Gentechnik gebe es noch wenig Erfahrung.
Gentechnische Organismen dürfen nur zu Forschungszwecken genutzt werden
Insgesamt besteht gemäss Sommaruga weiterhin ein grosses Interesse in der Bevölkerung und der Branche selbst nach einer Landwirtschaft ohne Gentechnik. Dies sei auch ein Wettbewerbsvorteil. Auch in der Vernehmlassung sei die Verlängerung des Moratoriums zudem breit akzeptiert worden.
Vorbehältlich der absehbaren Zustimmung im Ständerat wird das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft bereits zum vierten Mal verlängert. Das Moratorium besteht seit 2005 nach dem Ja zu einer Volksinitiative. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen in der Schweiz deshalb nur zu Forschungszwecken angebaut werden.