Lärmblitzer-Stopp: Genfer Regierungsrat kritisiert Albert Rösti
Der Bundesrat will abwarten, bevor er den Lärmblitzer einführt. Der Genfer Baudirektor, der sich für die Einführung einsetzt, kritisiert deswegen Albert Rösti.
Das Wichtigste in Kürze
- In Ländern wie Frankreich werden Lärmblitzer im Strassenverkehr bereits eingesetzt.
- Nach einem erfolgreichen Projekt in Genf will der Bundesrat weitere Projekte abwarten.
- Das stösst beim Genfer Baudirektor Antonio Hodgers auf Unverständnis.
Die Verzögerung bei der Einführung von Lärmblitzern hat beim Genfer Baudirektor Antonio Hodgers (Grüne) für Enttäuschung gesorgt. Er beklagte in einem Interview, dass eine kleine Minderheit von Verkehrsteilnehmenden übermässigen Lärm verursache, was viele belaste.
Die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt sei vielversprechend gewesen. Und die Ampeln hätten auf Grün gestanden, sagte Hodgers gegenüber «CH Media». Dass der Bundesrat und der zuständige Umweltminister, Albert Rösti, nun bremsen, müsse politisch motiviert sein.
«Mir scheint, der Föderalismus liegt Herrn Albert Rösti weniger am Herzen, als es die SVP propagiert», sagt der Genfer Baudirektor. In Genf überschreite der Lärm auf mehreren Verkehrsachsen täglich die gesetzlichen Grenzwerte.
Diese seien vom Bund festgelegt worden. «Nun weigert man sich jedoch, den Kantonen die Mittel in die Hand zu geben, um gegen den Lärm anzukämpfen.»
«Werden mit Albert Rösti das Gespräch suchen»
Hodgers wies darauf hin, dass andere Länder wie Frankreich bereits auf Lärmblitzer setzen. «Wir werden sicher beim Bund intervenieren und mit Umweltminister Albert Rösti das Gespräch suchen», sagte er weiter.
Die Debatte sei noch nicht zu Ende, dafür sei «der Leidensdruck zu gross». Laut der Zeitung wertet der Bund aktuell den ersten Einsatz eines Lärmblitzers in der Deutschschweiz – Röschenz BL – aus.
Der Bundesrat hatte Mitte Oktober bekanntgegeben, dass das Pilotprojekt in Genf erfolgreich verlaufen sei. Und die getesteten Lärmblitzer laute Fahrzeuge erfolgreich hätten identifizieren können.
Rechtliche Grundlagen «mit Herausforderungen verbunden»
Die Schaffung der rechtlichen Grundlagen sei jedoch «mit Herausforderungen verbunden». Dazu gehörten vor allem: Unterschiedliche gesetzliche Lärmgrenzwerte je nach Alter der Fahrzeuge, der Fahrzeugkategorie und das Fehlen einer Lärmanzeige im Fahrzeug. Letztere wäre nämlich notwendig, um die Überschreitung eines Grenzwerts erkennen zu können.
Der Bundesrat will deshalb die Machbarkeit der Einführung von Lärmblitzern weiter abklären. Erst danach will er einen allfälligen Auftrag zur Schaffung von Rechtsgrundlagen erteilen.