Gleich drei Bundesräte stellen das «Entlastungspaket» für das Bundesbudget vor. Auch Steuern werden erhöht.
Medienkonferenz zum Entlastungspaket für den Bundeshaushalt mit den Bundesrätinnen Karin Keller-Sutter und Elisabeth Baume-Schneider sowie Bundesrat Albert Rösti.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat präsentiert seine Sparmassnahmen im Umfang von rund 4 Milliarden Franken.
  • Betroffen sind praktisch alle Bereiche.
  • Auch einnahmeseitig gibt es Massnahmen: bei Steuern auf Kapitalbezüge aus der Vorsorge.
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Vor gut zwei Wochen hat die Expertengruppe «Ausgaben- und Subventionsüberprüfung» ihre Vorschläge präsentiert, wie und wo der Bund sparen könnte. Vorschläge, die es in sich haben und zu teilweise geharnischten Reaktionen führten.

Nun hat der Bundesrat festgelegt, welche Entlastungsmassnahmen weiterverfolgt werden sollen. Vom Streichkonzert sind praktisch alle betroffen: Landwirtschaft, Familien, Medien, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt oder auch Pensionierte.

Rund 4 Milliarden Franken Einsparungen pro Jahr

Wegen der steigenden Ausgaben für die Altersvorsorge und für die Armee muss der Bund ab 2027 etwa 3 bis 3,5 Milliarden Franken einsparen. Ab 2030 seien es dann 4 bis 4,5 Milliarden.

Zivildienst
Zivildienstleistende im Einsatz. - keystone

Verzichtet werden soll unter anderem auf die indirekte Presseförderung, die «Beihilfen Viehwirtschaft» oder die Entschädigung an Einsatzbetriebe von Zivildienstpflichtigen. Gekürzt werden unter anderem die Finanzhilfen für Schweiz Tourismus. Eingefroren werden bis 2030 die Ausgaben der internationalen Zusammenarbeit.

Hier schenkt es ein: Klimapolitik, Kitas & Kapitalbezüge

Letzteres soll rund 100, später 300 Millionen ausmachen, Die vorangehenden Posten bewegen sich jedoch im einstelligen bis maximal tiefem zweistelligen Millionenbereich. Die grossen Posten findet man anderswo: Zum Beispiel wagt sich der Bundesrat auch, «einnahmeseitige» Vorschläge zu machen, das heisst bei den Steuern.

Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule sollen künftig so besteuert werden, dass sie gegenüber der Rente steuerlich nicht mehr bevorteilt sind. Davon erhofft sich der Bundesrat Mehreinnahmen von 220 Millionen Franken – allerdings erst ab 2030.

familienergänzenden Kinderbetreuung Kita
Kinder und ihr Betreuungspersonal in einer Zürcher Kindertagesstätte (Kita): der Bund hat die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder in den letzten 18 Jahren massgeblich gefördert. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) und den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sollen um 200 beziehungsweise rund 100 Millionen gekürzt werden. Die Priorisierung bei Subventionen für Klimapolitik schlägt mit rund 400 Millionen Franken jährlich zu Buche.

Auf die Bundesbeiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung soll verzichtet werden: Macht rund 800 Millionen Franken pro Jahr mehr im Bundeskässeli. Mit der Verkürzung der Abgeltungspflicht für Integrationspolitik auf vier Jahre sollen zunächst 250, später gar 500 Millionen Franken eingespart werden. Und die «Entflechtung zwischen Bund und AHV» ab 2027 soll 208 bis 289 Millionen ausmachen.

Verzicht auf weitere Steuererhöhungen

Einige der Vorschläge der Expertengruppe hat der Bundesrat nicht berücksichtigen wollen. Unter anderem die Streichung der Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose im Umfang von 55 Millionen oder die Einlagen in den Wohnbauförderungs-Fond.

Nebst den Steuern bei den Vorsorge-Kapitalbezügen soll es keine weiteren einnahmeseitige Massnahmen geben. Auf diese werde verzichtet, weil Bevölkerung und Wirtschaft nicht noch stärker belastet werden sollen. Es seien bereits Steuererhöhungen im Umfang von mehreren Milliarden beschlossen: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV, das Ende des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für die Hotellerie und die OECD-Mindeststeuer.

Die Massnahmen sollen nun konkretisiert und vertieft analysiert werden. Voraussichtlich Ende Januar 2025 soll dann die Vernehmlassungsvorlage präsentiert werden. Bei rund vierzig der vorgeschlagenen Massnahmen seien Gesetzesänderungen nötig, so der Bundesrat.

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