Nach Gotthard-Unfall: Kommission will klarere Gütertransport-Regeln
Nach dem Gotthard-Zugunfall fordert die Nationalratskommission klarere Haftungsregeln im Güterverkehr.
Für die zuständige Nationalratskommission braucht es nach der Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel klarere Regeln bei der Haftung im Güterverkehr. Die Kommission hat eine entsprechende Motion zur Revision der Risikohaftung von Eigentümern von Güterwaggons verabschiedet.
Die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) verspricht sich durch eine Überarbeitung der Haftpflicht-Vorgaben, dass für die Wagenhalter Anreize geschaffen werden, die Sicherheitsmassnahmen zu erhöhen. Dies teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Mit 13 zu acht Stimmen bei vier Enthaltungen beschloss die Kommission die Motion.
Kommission: Haftungsregelungen international weitgehend vereinheitlicht
Vertragliche Haftungsregelungen seien international weitestgehend vereinheitlicht. Dies schreibt die Kommission in ihrem Vorstoss. Der Bundesrat solle in den bestehenden internationalen Gremien einen Antrag zur Änderung internationaler Abkommen im Sinn der Motion einbringen.
Und der Bundesversammlung klärende Bestimmungen vorlegen. Geklärt werden müsse insbesondere die Risikoverteilung und die Regelung der Rechtsmittel zwischen den Eisenbahnunternehmen und den Wagenhaltern. Sowie die rechtlichen Folgen von Vorfällen mit gefährlichen Gütern.
Risiken und Rechtsfolgen bei Gütertransporten
Laut der Nationalratskommission wird SBB Cargo «als ausführender Beförderer mit grösster Wahrscheinlichkeit für den Unfall im Gotthard-Tunnel haftbar sein». Denn nach geltendem Recht hafte der Wagenhalter bei einem Unfall nur, wenn das Eisenbahnunternehmen nachweisen könne, dass diesen ein Verschulden treffe. Ein Mangel am Wagen genüge für den Verschuldensnachweis nicht.
Am 10. August 2023 entgleiste ein Güterzug auf der Fahrt von Chiasso TI nach Basel im Gotthard-Bahntunnel. Gemäss dem Zwischenbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) war ein Radscheibenbruch für den Unfall verantwortlich.
Die SBB bezifferten die Sachschadenssumme der Zugentgleisung inklusive Ertragsausfälle Anfang August dieses Jahres auf rund 150 Millionen Franken. Grundsätzlich hafte, wer den Lokführer stelle, sagte SBB-Chef Vincent Ducrot im November vergangenen Jahres.