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Nationalrat berät über Änderungen bei der Versicherungsaufsicht

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Bern,

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats ist im Wesentlichen mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz einverstanden. Es werden jedoch Anpassungen vorgeschlagen.

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Der Bundesrat will neue Verhaltensregeln für Versicherungsvermittler im Gesetz verankern. Am Montag berät der Nationalrat darüber. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die WAK-N beschäftigt sich am Montag mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz.
  • Sie beantragt ohne Gegenstimme, auf die Vorlage einzutreten.
  • Dennoch werden verschiedene Anpassungen vorgeschlagen.

Der Nationalrat beugt sich am Montag über das Versicherungsaufsichtsgesetz. Der Bundesrat will, dass Versicherer, die bestimmte Unternehmen bedienen, künftig weniger stark beaufsichtigt werden. Die zuständige Nationalratskommission schlägt verschiedene Änderungen vor.

Schutzbedürfnis ausschlaggebend für Regulierungsintensität

Im Grossen und Ganzen ist die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) einverstanden. Sie beantragt ohne Gegenstimme, auf die Vorlage einzutreten.

Mit der Revision sollen die Kunden von Versicherern neu kategorisiert werden. Dabei soll das Schutzbedürfnis des Versicherungsnehmers ausschlaggebend sein für die Regulierungs- und Aufsichtsintensität. Versicherer, die ausschliesslich mit professionellen Kunden arbeiten - zum Beispiel mit Grossunternehmen ohne besonderes Schutzbedürfnis -, könnten bei der Aufsicht von Erleichterungen profitieren.

WAK-N schlägt Anpassungen vor

In der Vernehmlassung stiessen die Vorschläge bei Parteien, Kantonen und der Wirtschaft grösstenteils auf Zustimmung, während sich Branchenorganisationen kritischer äusserten. Die WAK-N schlägt in mehreren Punkten Anpassungen am Entwurf des Bundesrats vor. Deshalb wird die Vorlage im Nationalrat wohl mehrere Stunden in Anspruch nehmen.

So sollen nach Meinung der Kommission ausländische Rückversicherer einer erleichterten Aufsicht über die Schweizer Geschäfte unterstellt werden, sofern sie im Ausland einer «angemessenen Aufsicht» unterliegen. Zudem will die WAK-N die regulatorischen Anforderungen für solche Unternehmen lockern und ihnen erweiterte Einsichtsrechte gewähren. Laut einer bürgerlichen Mehrheit der Kommission ist dies «im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes».

Mit dem gleichen Argument schlägt die Kommission vor, dass Versicherungsunternehmen mit besonders innovativen Geschäftsmodellen unter Wahrung des Versichertenschutzes «ganz oder teilweise» von der Aufsicht befreit werden sollen. Nach Kritik in der Vernehmlassung schränkte der Bundesrat die Regelung auf «kleine Versicherungsunternehmen» ein.

Kommission: Vorhandene Ombudsstellen funktionieren

Weiter beantragt die Kommission, die Bestimmungen zu den Ombudsstellen aus der Vorlage zu streichen. Sie ist der Meinung, die vorhandenen Ombudsstellen würden gut funktionieren. Gemäss Vorschlag des Bundesrats sollen neu sämtliche Versicherungsunternehmen und die Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler verpflichtet werden, sich einer Ombudsstelle anzuschliessen. Dadurch soll der Kundenschutz gestärkt werden.

Die Mehrheit der WAK-N möchte zudem einen neuen Artikel ins Gesetz aufnehmen, wonach Versicherungsunternehmen im Bereich der Zusatzversicherung zur Krankenversicherung den Leistungserbringern gegenüber gemeinsam verhandeln können.

Verhaltensregeln für Versicherungsvermittler unbestritten

In der Kommission weitgehend unbestritten waren die vom Bundesrat vorgeschlagenen Verhaltensregeln für Versicherungsvermittler, die neu im Gesetz verankert werden sollen. Die Regeln sollen nicht für jede Beratung gelten, sondern vor allem für die Beratung zu qualifizierten Lebensversicherungsprodukten. Solche komplexen Produkte rechtfertigten besondere Informationspflichten, argumentiert der Bundesrat.

Künftig soll der Versicherungsvermittler etwa vor einer Empfehlung prüfen müssen, ob eine qualifizierte Lebensversicherung für die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer angemessen ist und über welche Kenntnisse und Erfahrung diese oder dieser verfügt. Die entsprechenden Schritte sollen dokumentiert werden müssen.

Ungebundene Vermittler sollen die Versicherungsnehmer ausserdem über die Entschädigung informieren müssen, die sie von Dritten im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung erhalten. Ein Versicherungsvermittler soll künftig nicht mehr gleichzeitig als gebundener und ungebundener Vermittler tätig sein können. Dies, weil ungebundene Vermittler in einem Treueverhältnis zu den Versicherten stehen.

Gesetzesrevision für Sanierung im Krisenfall

Schliesslich will der Bundesrat mit der Gesetzesrevision ermöglichen, dass Versicherungsunternehmen im Krisenfall saniert werden können und nicht direkt liquidiert werden müssen. Das trage insbesondere den Interessen der Versicherungsnehmer im Krisenfall Rechnung. Strittig war in der Vernehmlassung die Frage, ob die Finanzmarktaufsicht die richtige Stelle zur Durchführung der Sanierung sei.

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