Nationalrat debattiert Renteninitiative der Jungfreisinnigen
Der Nationalrat debattiert am Montagnachmittag die Renteninitiative der Jungfreisinnigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat befasst sich am Montagnachmittag mit der Renteninitiative der JFS.
- Zur Debatte steht auch ein Gegenvorschlag zu dem Volksbegehren.
- Entweder in Form einer AHV-Schuldenbremse auf Gesetzesstufe oder Verfassungsänderung.
Mit der Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» wollen die Jungfreisinnigen das Rentenalter an die Lebenserwartung koppeln. Bei einer Annahme durch Volk und Stände würde das Rentenalter in einem ersten Schritt für beide Geschlechter auf 66 Jahre erhöht. Danach soll es pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung um 0,8 Monate steigen. Nach eigener Aussage will die Jungpartei damit die Renten sichern und das System der Altersvorsorge entpolitisieren.
Der Bundesrat stellt sich gegen einen solchen Automatismus. Damit werde weder die Situation auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt noch die soziale Situation der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, schrieb er im Juni des vergangenen Jahres in seiner Botschaft ans Parlament. Auch mit dem politischen System der Schweiz sei ein Automatismus nicht vereinbar.
Ständerat sagte Nein zur Initiative
Der Ständerat sagte bereits im vergangenen März Nein zu der Initiative. Die vorberatende Kommission des Nationalrats beantragt mit 20 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung ebenfalls deren Ablehnung.
Eine Minderheit der Kommission möchte der Renteninitiative einen Gegenschlag entgegenstellen und hat dazu zwei Anträge eingereicht: Zum einen beantragt sie, die Vorlage an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) zurückzuweisen. Verbunden wäre dies mit dem Auftrag, als indirekten Gegenvorschlag eine Vorlage für eine AHV-Schuldenbremse auf Gesetzesstufe auszuarbeiten.
Sollte jener Antrag scheitern, schlägt die Kommissionsminderheit eine Verfassungsänderung vor, also einen direkten Gegenvorschlag. Der vorgeschlagene Verfassungstext sieht vor, dass Bundesrat und Parlament aktiv werden müssen, wenn die Einnahmen und Ausgaben der AHV langfristig aus dem Gleichgewicht geraten. Anders als die Renteninitiative enthält er er aber keinen Automatismus zur Erhöhung des Rentenalters.