Nationalrat genehmigt Nach-Brexit-Abkommen mit Grossbritannien
Das Wichtigste in Kürze
- Britische und schweizer Auswanderer sollen nach dem Brexit ihre Rechte behalten können.
- Der Nationalrat hat nun ein entsprechendes Abkommen genehmigt.
Britinnen und Briten in der Schweiz und Schweizerinnen und Schweizer in Grossbritannien sollen nach dem Brexit ihre Rechte behalten können. Der Nationalrat hat ein Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien gutgeheissen.
Er folgte dem einstimmigen Antrag seiner Aussenpolitischen Kommission und entschied mit 194 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltungen. Nun ist der Ständerat am Zug.
Das im Februar 2019 unterzeichnete Abkommen betrifft rund 34'500 Schweizerinnen und Schweizer sowie rund 43'000 Britinnen und Briten. Sie leben und arbeiten im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens im jeweils anderen Land. Alle Fraktionen waren einverstanden, diese erworbenen Rechte dieser Menschen zu sichern.
Aus «Mind the Gap»-Strategie
Das Abkommen ist eines von sieben Abkommen der so genannten «Mind the Gap»-Strategie des Bundesrates. Deren Ziel: Die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten nach dem Austritt von Grossbritannien aus der EU so weit als möglich sichern.
Neben der Freizügigkeit deckt das Abkommen den Bereich soziale Sicherheit sowie die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Qualifikationen ab. Die gewährten Rechte gelten auf Lebenszeit. Zudem können dank dem Abkommen bereits begonnene Dienstleistungserbringungen nach dem Brexit zu Ende geführt werden.
Die Gesetze über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland und das Anwaltsgesetz müssen angepasst werden. Nur so kann das Abkommen in der Schweiz umgesetzt werden.
Nicht anwendbar ist das Abkommen für jene Menschen, die nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens in Grossbritannien respektive in die Schweiz einreisen und dort leben und arbeiten möchten. Für sie ist ein anderes Abkommen vorgesehen.
Voraussichtlich ab 2021
Seit dem Brexit Ende Januar gilt während einer Übergangszeit noch das Freizügigkeitsabkommen. Nach dem Ende dieser Frist – voraussichtlich ab 1. Januar 2021 – gilt das neue Abkommen. Bei einem ungeregelten Brexit wird es vorläufig angewendet.
Sollten sich Grossbritannien und die EU auf eine längere Übergangszeit einigen, würde das Abkommen später in Kraft treten. Dies sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Mit dem Abkommen würden Kontinuität und Rechtssicherheit geschaffen.