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Nationalrat will Besitzer von Güterwaggons nicht haftbar machen

Keystone-SDA
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Bern,

Der Nationalrat hat die Revision der Risikohaftung für Güterwaggons abgelehnt.

Güterwaggons auf einem Bahnhof
Güterwaggons auf einem Bahnhof - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Nach der Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel im August 2023 hat der Nationalrat einen Vorstoss zur Revision der Risikohaftung von Eigentümern von Güterwaggons knapp abgelehnt. Wagenhalter sollen bei Unfällen demnach weiterhin nicht in gleichem Masse haftbar gemacht werden können wie die Bahnunternehmen. Damit ist das Geschäft vom Tisch.

Der Nationalrat lehnte die Motion seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) am Dienstag mit 91 Nein- bei 89 Ja-Stimmen und mit vier Enthaltungen ab.

Die Motion hatte verlangt, dass durch eine Überarbeitung der Haftpflicht-Vorgaben für Wagenhalter Anreize für diese geschaffen werden, die Sicherheitsmassnahmen zu erhöhen. Wagenhalter sollten sich zudem versichern müssen – für eine festgelegte Deckungssumme.

Ursache des Unglücks

Am 10. August 2023 war ein Güterzug auf der Fahrt von Chiasso TI nach Basel im Gotthard-Basistunnel entgleist. Gemäss einem Zwischenbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) war ein durch Ermüdungsrisse im Metall verursachter Radscheibenbruch für den Unfall verantwortlich.

Laut der KVF-N wird SBB Cargo «als ausführender Beförderer mit grösster Wahrscheinlichkeit für den Unfall haftbar sein». Nach geltendem Recht hafte der Wagenhalter bei einem Unfall nur, wenn das Bahnunternehmen nachweisen könne, dass diesen ein Verschulden treffe. Ein Mangel am Wagen genüge dafür nicht.

Bei der gegenwärtigen Rechtspraxis handle es sich um «ein Missverhältnis der Haftverteilung», sagte Kommissionssprecher Matthias Jauslin (FDP/AG) am Dienstag im Rat.

Debatte über Haftungsregeln

Auch der Bundesrat sprach sich für klarere Haftungsregeln im Gütertransport aus. Am Ende setzte sich dann aber eine bürgerliche Minderheit der Kommission erfolgreich für eine Beibehaltung der gegenwärtigen Rechtspraxis ein.

Eine Anpassung der Gesetzgebung würde den Einzelwagenverlad durch steigende Versicherungskosten «massiv verteuern», argumentierte Benjamin Giezendanner (SVP/AG) im Rat.

Kommentare

_b

Ist ja super: Wenn jemand mit meinem Wagen auf der Strasse einen Unfall verursacht, bin ist als Fahrzeughalter primaer haftbar. Wenn dies aber auf der Schiene passiert, mit dem Schaden von duzenden oder gar hunderten von Millionen, ist der Fahrer schuld... das soll einer verstehen!

User #6069 (nicht angemeldet)

Der einfache Büezer haftet gerne für ALLE Unternehmen.

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