Nationalrat will Bundesanstalt für AHV, IV und EO
Der Bundesrat soll eine öffentlich-rechtliche Sozialversicherungsanstalt schaffen. Das fordert der Nationalrat einstimmig.
Das Wichtigste in Kürze
- Bald soll es eine öffentlich-rechtliche Sozialversicherungsanstalt geben.
- Einer entsprechenden Motion hat der Nationalrat oppositionslos stattgegeben.
- Nun muss sich der Ständerat damit befassen.
Der Bundesrat soll nach dem Willen des Nationalrats die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsanstalt prüfen. Die grosse Kammer hat am Montag einer entsprechenden Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) zugestimmt. Der Nationalrat fällte seinen Entscheid oppositionslos.
Aufgabe der neuen öffentlich-rechtlichen Bundesanstalt wäre, die Tätigkeiten des Bundes in den Bereichen AHV, IV und Erwerbsersatz (EO) zu beaufsichtigen.
Heute sind mit der Aufsicht sowohl die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) als auch Compenswiss, der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO, betraut. Die ZAS ist dem Eidgenössischen Finanzdepartement angegliedert, die Compenswiss dem Eidgenössischen Departement des Innern.
Die SGK-N nahm mit ihrem Vorstoss einen Vorschlag der nationalrätlichen Finanzkommission (FK-N) auf. Diese erhofft sich durch eine Neuorganisation mehr Transparenz und Kohärenz. Der Bundesrat hält zwar eine Zusammenlegung nicht für gerechtfertigt. Er hatte sich jedoch bereit erklärt, die Idee vertieft zu prüfen, und die Motion zur Annahme empfohlen.
Als Nächstes muss sich der Ständerat mit der Sache befassen.