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Nationalrat will mit 1,7 Milliarden Franken für Wohnraum bürgen

Keystone-SDA
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Bern,

Der Nationalrat hat den erneuten Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung angenommen. Als Nächstes entscheidet der Ständerat darüber.

Zürich wohnsiedlung hornbach
Die städtische Wohnsiedlung Hornbach in Zürich. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung soll erneuert werden.
  • Nach der Zustimmung des Nationalrats muss der Ständerat darüber entscheiden.
  • Dank des Kredits können zahlreiche Wohnungen günstig finanziert werden.

Der Nationalrat will den Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung erneuern. Er hat am Mittwoch dem vom Bundesrat beantragten Rahmenkredit von 1,7 Milliarden Franken für Eventualverpflichtungen im gemeinnützigen Wohnungsbau zugestimmt.

Widerstand kam einzig von der SVP. «Wir steuern auf eine Immobilienblase zu», hielt Thomas Aeschi (ZG) fest. Mit neuen Bürgschaften würde die Bautätigkeit zusätzlich befeuert.

Zudem habe der Bund in der jüngeren Vergangenheit negative Erfahrungen gemacht mit Bürgschaftskrediten. Aeschi erwähnte die Schweizer Hochseeflotte.

Ständerat entscheidet weiter über Vorlage

Die übrigen Fraktionen stimmten der Wohnraumförderungsvorlage zu. Die Bürgschaften seien ein zielgerichtetes Instrument, das den vom Bund alimentierten Fonds de Roulement sinnvoll ergänze, lautete der Tenor. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

ständerat reform
Der Ständerat während einer Session. (Archivbild) - Keystone

Zu reden gaben Anträge, den Kreditbetrag auf 1,9 Milliarden Franken zu erhöhen, oder auf 1,4 Milliarden Franken zu senken. Andere forderten, auf die vorgesehene Stabilisierung des Bürgschaftsvolumens ab 2028 zu verzichten. Der Nationalrat lehnte alle drei Vorschläge schliesslich ab.

Mittel seit 2003 noch nie genutzt

Der Rahmenkredit soll ab 1. Juli 2021 und bis zum 31. Dezember 2027 gelten.

Der Kredit dient vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Die Mittel werden nur ausgegeben, wenn eine Bürgschaft eingelöst werden muss. Seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes 2003 war dies noch nie der Fall.

Die EGW beschafft auf dem Kapitalmarkt mit Anleihen Geld für den Wohnungsbau durch Genossenschaften und andere gemeinnützige Bauherren. Dank der Bundesbürgschaft kann sie das langfristig und zu vorteilhaften Bedingungen tun.

Letzter Rahmenkredit 2021 ausgeschöpft

Auf diese Weise werden den Angaben des Bundesrats zufolge aktuell rund 35'000 Wohnungen in knapp 950 Liegenschaften günstig finanziert. Darüber hinaus gewährt der Bund Rückbürgschaften für die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus.

Quartier wohnraum
Ein Quartier im Genfer Meyrin. - Keystone

Der 2015 gesprochene Rahmenkredit von 1,9 Milliarden Franken für Bürgschaften ist im Lauf des Jahrs 2021 ausgeschöpft. Deshalb hat der Bundesrat den neuen Kredit beantragt. Das soll es den Wohnbaugenossenschaften und anderen gemeinnützigen Bauträgern erlauben, ihren Anteil am Schweizer Wohnungsmarkt zu halten.

Wichtiges Instrument zur Wohnbauförderung

Preisgünstige Wohnungen sind laut dem Bundesrat vor allem in den Städten und Agglomerationen von zentraler Bedeutung. Die Bürgschaften vervollständigen dabei das zweite wichtige Instrument der Wohnbauförderung.

Der Bund unterstützt gemeinnützige Bauträger auch aus einem Fonds de Roulement mit zinsgünstigen Darlehen. Mit dem Nein zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» im Februar 2020 traten die Gesetzesgrundlagen dafür in Kraft.

initiative mehr bezahlbare wohnungen
Die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» wurde abgelehnt. - Keystone

Das Parlament hatte einen Rahmenkredit von 250 Millionen Franken über zehn Jahre hinweg gutgeheissen. Damit wird der Fonds de Roulement aufgestockt, der gemeinnützige Wohnbauträger mit zinsgünstigen, rückzahlbaren Darlehen unterstützt.

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