Nationalrat will «Rollende Landstrasse» bis 2028
Der Nationalrat hat sich für eine Weiterführung der sogenannten «Rollenden Landstrasse» (Rola) bis ins Jahr 2028 ausgesprochen. Der Bundesrat wollte diesen Bahntransport für Lastwagen im alpenquerenden Güterverkehr nur bis Ende 2026 finanziell unterstützen.
Die grosse Kammer genehmigte dafür am Mittwoch 106 Millionen Franken für die Jahre 2024 bis 2028. Der Bundesrat beantragte 64 Millionen Franken bis 2027, Kosten für die Liquidation der Rola im Jahr nach ihrer Einstellung inbegriffen. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.
Ein Nichteintretensantrag aus der SVP-Fraktion hatte keine Chance. Abgelehnt wurde auch ein Antrag, die Rola nur bis Ende 2024 zu unterstützen und dafür 25 Millionen Franken freizugeben. Mit der Rola werden Lastwagen per Bahn durch die Schweiz transportiert. Die Chauffeure reisen in einem Begleitwagen mit.
Für eine Unterstützung bis 2028 sprach sich eine Mehrheit im Nationalrat mit der Begründung aus, das in der Verfassung festgehaltene Ziel der Verlagerung des alpenquerenden Strassenverkehrs auf die Schiene sei noch immer nicht erreicht. Das in einem Gesetz konkretisierte Ziel besagt, dass pro Jahr maximal 650'000-mal ein Lastwagen die Schweizer Alpen quert.
Bei einem früheren Stopp der Unterstützung drohe die Gefahr, dass Camions statt auf der Bahn auf der Strasse durch die Alpen führen. Es hiess auch, erst im Jahr 2028 seien in Novara (I) die Bauarbeiten am Ausbau eines Güterverladeterminals beendet. Darauf sei die Verlängerung der Unterstützung auszurichten.
Bundesrat Albert Rösti sagte, fürs laufende Jahr werde mit rund 80'000 verladenen Lastwagen gerechnet. Wenn der Bund mit einer kürzeren Dauer der Unterstützung rund 40 Millionen einsparen könne, sei das in seiner derzeitigen finanziellen Lage «nicht unbedeutend».
Der Bund fördert die Rola auf der Basis einer bis Ende 2023 geltenden Rahmenvereinbarung mit ihrer Betreiberin, der RAlpin AG. Der Bundesrat findet, ab 2027 seien die Angebote im unbegleiteten kombinierten Verkehr (UVK) wettbewerbsfähig genug, um den Wechsel der Transporteure von der Bahn zurück auf die Strasse zu verhindern.
Mit UVK ist gemeint, dass während der Bahntransporte keine Chauffeure mitfahren.