Nationalrat will strengere Geldwäschereiregeln für Kunsthandel
Der Kunsthandel und das Auktionswesen sollen den Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusbekämpfung unterstellt werden. Das fordert der Nationalrat mit einer Motion.

Die grosse Kammer hat am Dienstag eine entsprechende Motion von Jon Pult (SP/GR) angenommen – mit 111 zu 80 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Der Kunsthandel und das Auktionswesen sollten nicht mehr durch Kriminelle und Terroristen missbraucht und Sanktionen nicht mehr über den Kunstmarkt in der Schweiz umgangen werden, lautete der Tenor.
Die Transaktionen auf dem Kunstmarkt seien intransparent, machte der Motionär geltend. Gemäss einer Uno-Schätzung stünden 6 von den insgesamt rund 67 Milliarden Dollar des weltweiten Kunstmarktes in irgendeiner Form mit grenzüberschreitender Kriminalität in Verbindung.
Der Bundesrat sieht dagegen keinen Handlungsbedarf. Er anerkenne zwar das potenzielle Risiko von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung durch Kunsthandel und das Auktionswesen, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Es bestünden aber bereits verschiedene Massnahmen.
So müssten Kunsthändler und Auktionatoren seit 2016 Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz wahrnehmen, wenn sie im Rahmen eines Handelsgeschäftes mehr als 100'000 Franken in bar entgegennehmen. Der vom Nationalrat angenommene Vorstoss sei «nicht notwendig», so Keller-Sutter.
Als nächstes ist der Ständerat am Zug.