Nationalratskommission will Restaurants schneller wieder öffnen
Die Gesundheitskommission des Nationalrats fordert, dass Fitnesscenter und Restaurant bereits in einem Monat wieder öffnen dürfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit 14 zu 10 Stimmen fordert die Kommission die Öffnung der Restaurants am 22. März.
- Das gelte auch für Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport.
Restaurants und Fitnesscenter sollen schon in einem Monat wieder öffnen dürfen. Das fordert die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N). Die vorsichtige Öffnungsstrategie des Bundesrats gerät damit weiter unter Druck. Die Regierung will am Mittwoch entscheiden.
Neben der SVP, dem Gewerbeverband, Gastrosuisse und einzelnen Kantonen verlangt nun auch eine Mehrheit der SGK-N schnellere Öffnungsschritte. Restaurants sollen bereits am 22. März öffnen. Der Entschied fiel mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Auch Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport seien spätestens ab dem 22. März 2021 offenzuhalten, fordert eine Kommissionsmehrheit von 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung.
Forderung soll im Covid-19-Gesetz verankert werden
Die SGK-N will die Forderungen im Covid-19-Gesetz verankern, das ab übernächster Woche an der Frühjahrssession der eidgenössischen Räte diskutiert wird. Die ersten definitiven Lockerungsschritte will der Bundesrat bereits nächsten Mittwoch kommunizieren. Derzeit läuft eine Konsultation bei den Kantonen.
Der Bundesrat will vorsichtig öffnen: Sein am Mittwoch präsentierter Öffnungsplan sieht beispielsweise vor, dass Restaurants frühestens am 1. April wieder den Aussenbereich öffnen dürfen - vorausgesetzt, dass sich die epidemiologische Lage bis Ende März nicht verschlechtert. Unter den gleichen Bedingungen soll dann auch das Trainieren in Fitnesscentern wieder möglich werden.
Am Freitag haben sich weitere parlamentarische Kommissionen zu Wort gemeldet. So verlangt die Kulturkommission des Nationalrats (WBK-N) mit 16 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung, den Erwerbsausfall von Kulturschaffenden umfangreicher zu entschädigen. Von parlamentarischer Seite ins Spiel gebracht wurde eine neue Rechtsgrundlage für die rückwirkende Entrichtung von Entschädigungen.
Zudem fordert die WBK-N den Bundesrat per Schreiben auf, in seiner Ausstiegsstrategie Lockerungen im gesamten Kulturbereich - und nicht nur bei den Museen - in Erwägung zu ziehen. Weiter soll der Kulturbereich auch in den Monaten nach der Aufhebung der drastischen Massnahmen unterstützt und eine Reform zur besseren sozialen Absicherung von Kulturschaffenden in Betracht gezogen werden.