Parlament bereinigt Gesetz für unterirdischen Güterverkehr
Die gesetzliche Grundlage für die Bewilligung des Projekts «Cargo sous terrain» steht. Damit steht das Geschäft für die Schlussabstimmung bereit.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Parlament bewilligt das Projekt «Cargo sous terrain».
- Damit steht das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.
- Der unterirdische Tunnel soll wichtige Logistikzentren miteinander verbinden.
Die gesetzliche Grundlage für die Bewilligung des privatwirtschaftlich aufgegleisten Projekts «Cargo sous terrain» (CST) steht. Der Nationalrat hat am Dienstag die letzte Differenz mit dem Ständerat bereinigt. Auf einen Sonderschutz für bundesnahe Betriebe bei Enteignungen wird verzichtet.
Die grosse Kammer hat sich mit 99 zu 85 Stimmen bei einer Enthaltung der Minderheit ihrer Kommission angeschlossen. Damit ist sie auf die Lösung des Ständerats eingeschwenkt. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
Voraussetzungen des Enteignungsgesetzes gegeben
Kurt Fluri (FDP/SO) erinnert das Plenum noch einmal daran, dass die beabsichtigte Unterstützung für Bundesbetriebe bei Enteignungen «ins Leere läuft». Die Voraussetzungen des Enteignungsgesetzes seien ohnehin gegeben. Eine Sonderbehandlung biete insbesondere den SBB einen nicht sachgerechten Wettbewerbsvorteil.
Auch Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga verwies wie schon am Montag im Ständerat auf das Plangenehmigungsverfahren. Dieses schütze die Interessen des Service public. «Das Enteignungsrecht ist dafür nicht der richtige Hebel», hatte sie erklärt.
Mit dem Bundesgesetz will der Bundesrat sicherstellen, dass alle Interessierten gleiche Bedingungen haben beim Zugang zu den unterirdischen Anlagen. Es regelt die Voraussetzungen, unter denen das privatwirtschaftlich aufgegleiste Projekt «Cargo sous terrain» (CST) bewilligt werden kann. Eine Mitfinanzierung durch den Bund ist nicht vorgesehen.
Unterirdischer Tunnel zwischen Logistikzentren
CST ist ein Projekt von Mobiliar, SBB, Post, Swisscom, Coop und Migros. Sie wollen einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz bauen. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometern umfassen. Das Projekt kostet bis zu 35 Milliarden Franken und soll bis 2045 abgeschlossen sein.
Unbestritten war in den Räten, dass über die gesamte Lebensdauer hinweg eine Schweizer Eigentümermehrheit an den Anlagen sichergestellt werden muss. Das Gesetz legt weiter fest, dass alle Kunden den gleichen Zugang zu den unterirdischen Transportmöglichkeiten erhalten.
Für die Baubewilligung muss ein Plangenehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dieses Vorgehen entspricht jenem im Eisenbahngesetz.