Sonderermittler Peter Marti soll Kompetenzen überschritten haben

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Bern,

Der Sonderermittler Peter Marti soll seine Kompetenzen überschritten haben. Die Anschuldigungen werden von einer Aufsichtsbehörde zurückgewiesen.

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Crypto (Symbolbild). - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Juristen & Politik beschuldigten Peter Marti der Kompetenzüberschreitung.
  • Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft weist diese Vorwürfe allerdings zurück.
  • Marti befasste sich als ausserordentlicher Staatsanwalt mit der Crypto-Affäre.

Dem ausserordentlichen Staatsanwalt Peter Marti wird vorgeworfen, sein Mandat zu überschreiten. Nun weist die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) die Vorwürfe zurück. Sie verweist zur Begründung auf die Verfahrenseinheit. Diese gründe sich auf die Strafprozessordnung.

Die von Marti eingeleitete Untersuchung über mögliche Amtsgeheimnisverletzung im Zusammenhang mit der sogenannten Crypto-Affäre habe Hinweise auf weitere Amtsgeheimnisverletzungen ergeben. Das schreibt die AB-BA am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

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Sonderermittler Peter Marti leitete eine Untersuchung über mögliche Amtsgeheimnisverletzung im Zusammenhang mit der Crypt-Affäre ein. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Gemäss dem Grundsatz der Verfahrenseinheit habe die AB-BA in der Folge Marti mit zwei weiteren Verfahren bezüglich Amtsgeheimnisverletzung mandatiert. «Diese beiden Mandate wurden nicht publiziert», heisst es weiter.

Sonderermittler Marti soll laut Juristen seine Kompetenzen überschreiten

Mehrere Juristen und Rechtsexperten hatten gegenüber Tamedia-Publikationen vom Dienstag die Meinung vertreten, der Sonderermittler überschreite seine Kompetenzen. Er dürfe nur ermitteln, wenn ein Verdacht bestehe, dass Angehörige der Bundesanwaltschaft bei ihrer amtlichen Tätigkeit eine Straftat begangen hätten.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hatte beamtenrechtliche Ermächtigungen zur Strafverfolgung von mehreren Mitarbeitenden des Bundes erteilt. Das wegen des Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung. Dies hatte es vergangene Woche gegenüber Keystone-SDA erklärte.

Anlass für die Verfahren war eine Strafanzeige der Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat vom November 2020. Informationen aus dem als vertraulich klassifizierten Entwurf des Inspektionsberichts zur sogenannten Crypto-Affäre waren während der Verwaltungskonsultation an einzelne Medien gelangt.

Medienberichte: Marti liess Häuser von Bundesangestellten durchsuchen

Da auch die Bundesanwaltschaft an der Konsultation teilgenommen hatte, erklärte sie sich für befangen. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft setzte darum Marti als ausserordentlichen Staatsanwalt ein.

Gemäss Medienberichten hatte Marti auf der Suche nach dem Leck Hausdurchsuchungen bei drei Bundesangestellten veranlasst. Darunter sind der damalige Sprecher von Bundesrat Alain Berset, Peter Lauener. Und der Generalsekretär des Aussendepartements (EDA) und frühere Geheimdienstschef Markus Seiler.

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Bundesrat Alain Berset (Archiv). - keystone

Aufgeflogen war die sogenannte Crypto-Affäre im Februar 2019. Damals berichteten Medien erstmals, dass der US-Geheimdienst CIA und der deutsche Bundesnachrichtendienst BND jahrelang mithörten.

Dies über manipulierte Verschlüsselungsgeräte der Zuger Firma Crypto AG. So konnten sie über 130 Staaten ausspionieren.

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