Ständeratskommission tritt auf Vorlage zum CO2-Gesetz ein
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (Urek‐S) sieht klar Handlungsbedarf in der Schweizer Klimapolitik. Sie trete einstimmig auf die Vorlage zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 ein, teilte die Urek-S am Freitag mit.
Das Wichtigste in Kürze
- Damit bestätigte die Urek-S den parlamentarischen Beschluss im Rahmen des indirekten Gegenvorschlages zur Gletscher-Initiative, wonach die Umsetzung des Netto-Null-Zieles bereits ab 2025 in die Wege geleitet wird.
Die im indirekten Gegenentwurf beschlossenen Förderprogramme für innovative Technologien sowie Heizungsersatz und Energieeffizienz seien ein erster Schritt. Es brauche aber noch weitere Massnahmen, die innerhalb der neuen CO2-Gesetzesrevision zu regeln seien, schreibt die Urek-S.
Der Bundesrat will in der Neuauflage des CO2-Gesetzes die Bevölkerung nicht mit Strafen, sondern mit Anreizen zum Klimaschutz bewegen. Zudem soll das neue Gesetz dem Klimaziel und der sicheren Energieversorgung zum Durchbruch verhelfen. Bestehende Abgaben will der Bundesrat dabei weder erhöhen noch neue einführen.
Mit 7 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission laut Mitteilung, die vom Bundesrat im Rahmenkredit «Globale Umwelt 2023-2026» vorgesehenen Mittel zu kürzen. Anstelle der vom Bundesrat beantragten 197,75 Millionen Franken will die Kommission 147,83 Millionen Franken bereitstellen. Das entspricht dem Betrag der Vorperiode 2019 bis 2022. Angesichts der angespannten finanziellen Lage des Bundes in den nächsten Jahren halte die Urek-S eine Aufstockung der Beiträge nicht für opportun.
Aus Zeitmangel nicht abgeschlossen hat die Kommission an ihrer Sitzung vom Donnerstag die Beratungen zum Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative. Sie beantragt dem Ständerat, die Behandlungsfrist für die Volksinitiative um ein Jahr zu verlängern.