Verrechnungssteuer-Reform: Fehlt am ersten Tag schon 1 Milliarde?
Wird ein Teil der Verrechnungssteuer abgeschafft, macht der Bund Verlust. 1 Milliarde am ersten Tag, sagen die Gegner. Unsinn, entgegnet das Finanzdepartement.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verrechnungssteuer-Reform soll den Kapitalmarkt der Schweiz attraktiver machen.
- Die linken Gegner sagen, dem Bund werde am ersten Tag der Umsetzung 1 Milliarde fehlen.
- Dieser kurzzeitige Verlust sei schon im Bundesbudget eingeplant, kontert das EFD.
Die einen argumentieren mit Steuerausfällen, die anderen mit einem gestärkten Service Public: Die Verrechnungssteuer-Reform ist kompliziert und betrifft nicht gerade den Durchschnittsschweizer. Und doch – oder gerade deswegen – versuchen beide Lager, so viel Aufmerksamkeit wie möglich für ihre Argumente zu generieren.
Das Referendumskomitee etwa macht auf einen Fakt aufmerksam, der aus dessen Sicht zu wenig thematisiert werde: In einem Dokument des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), das Fragen zur Vorlage beantworten soll, steht: Die Reform führe zu einem temporären Effekt, der auf mehr als 1000 Millionen Franken geschätzt wird.
Einerseits, weil Anlegerinnen und Anleger noch drei Jahre lang die Verrechnungssteuer zurückerstattet bekommen können; andererseits, weil aber die Verrechnungssteuer nicht mehr neu erhoben wird. Also verliert der Bund Geld, ohne neue Einnahmen durch die Steuer zu generieren.
Samuel Bendahan, SP-Nationalrat (VD), sagte bei Radio RTS: «Wenn wir Ja stimmen, verlieren wir an diesem Tag über eine Milliarde Franken, Cash, an einem Tag.» Das EFD hält aber fest, dass diese Aussage nicht zutreffe.
Dass der temporäre Effekt eintreffe, sei unbestritten, aber das Geld gehe nicht verloren, wie es Bendahan behauptet. «Der Bund hat aber schon bisher immer entsprechende Rückstellungen auf den Verrechnungssteuereingängen gebildet», sagt eine Mediensprecherin.
Heisst also, im Bundesbudget waren diese Rückerstattungen schon vorgesehen. Das Budget werde daher nicht belastet, «vielmehr wird der Mittelabfluss aus Rückforderungen mit den Rückstellungen ausgeglichen».