Wahlen 2023

Wahlen 2023: Uniform-Eklat um FDP-Kandidat im Kanton Schaffhausen

FDPler Yves Collet kandidiert im Kanton Schaffhausen für den Nationalrat und lächelt der Wählerschaft in Offiziersuniform zu. Das ist verboten, erklärt das VBS.

Yves Collet Schaffhausen
«Für Sicherheit die richtige Wahl» – Der Schaffhauser Yves Collet bewirbt seine Nationalratskandidatur für die Wahlen 2023. - Screenshot Twitter / @TTulin2

Das Wichtigste in Kürze

  • Im nördlichsten Kanton der Schweiz wirbt ein FDP-Nationalratskandidat für Sicherheit.
  • Dabei trägt Yves Collet – passend zum Sujet – eine Offiziersuniform der Schweizer Armee.
  • Das VBS nimmt Stellung: Das Uniformtragen sei in diesem Falle untersagt.

Yves Collet ist Nationalratskandidat im Kanton Schaffhausen – auf einem Plakat bewirbt der Freisinnige seine Kandidatur mit der Parole: «Für Sicherheit die richtige Wahl!» Passend zum plakatierten Inhalt lächelt der Schaffhauser seiner potenziellen Wählerschaft in Militäruniform zu.

Der Schaffhauser ist Oberleutnant der Infanterie und zweifelsohne befugt, die Offiziersuniform zu tragen. Auf Twitter löst ein Foto des Plakates aber dennoch rege Diskussionen aus: Ist es nicht verboten, in Militäruniform für eine Nationalratskandidatur zu werben?

Das VBS klärt auf

Freundlicherweise leitet Kampf-Twitterer und «eMobility-Plagöri» Michael Frauchiger die Frage denn auch postwendend an die zuständige Bundesstelle weiter. Die Antwort vonseiten des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) lässt nicht lange auf sich warten.

VBS Uniform Plakat Frauchi
Das VBS beantwortet auf Twitter die Frage von Michael Frauchiger zur Legalität von Armee-Uniformen auf Wahlplakaten. - Screenshot Twitter

Der kurze Blick ins Dienstreglement der Armee (DRA) lüftet das Geheimnis, erklärt das VBS auf Twitter: Artikel 96 verbietet es Angehörigen der Armee ausdrücklich, «Propaganda irgendwelcher Art» zu organisieren oder «Unterschriften für Wahlvorschläge» zu sammeln. Auch in Artikel 21 der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA) sind für Wahlplakate keinerlei Ausnahmen vorgesehen.

Yves Collet zeigt Grösse

«Die Armee und deren Angehörige haben sich – wenn sie Uniform tragen – politisch neutral zu verhalten», betont das VBS. Kurze Zeit später meldet sich auch der Uniformierte selbst zu Wort: «Der Fehler wird berichtigt – das Poster wird überdeckt und nicht weiter verwendet. Für die Aufregung entschuldige ich mich.»

Der Freisinnige mag für Sicherheit die richtige Wahl sein. Seine Garderobe hingegen ist mit Sicherheit die Falsche – wenigstens für eine Plakatkampagne. Unklar ist allerdings, ob die Aktion disziplinarische Massnahmen nach sich ziehen wird.

Finden Sie es richtig, dass Uniformierte angehalten sind, sich politisch neutral zu verhalten?

Die Lektion liegt auf der Hand: Bei der nächsten Gelegenheit sollte der Schaffhauser mithilfe von Künstlicher Intelligenz ein ähnliches Bild von einem uniformierten Hundehalter anfertigen lassen. Auf diese Weise würde er sich das Kampf-Getwittere ersparen. Gleiches gilt jedoch für die jetzt entstandene kostenlose Werbung für seine Nationalratskampagne.

Kommentare

User #5675 (nicht angemeldet)

Gesetzeslage (nicht -lager). Sorry, Autokorrektur.

User #5675 (nicht angemeldet)

Politiker, die weder Ahnung der Gesetzlager noch der Bedeutung von Handzeichen haben, solle man ganz einfach nicht wählen.

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